Dyson kann im EU-Gerichtsstreit um Etiketten keinen Sieg erringen


Der britische Haushaltsgerätehersteller befindet sich seit einem Jahrzehnt in einem Streit mit Brüssel über die von ihm als unfair bezeichnete Prüfung von Energieetiketten.

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Dyson hat seinen Kampf um eine Entschädigung in Höhe von 151,5 Millionen Pfund (176 Millionen Euro) von der Europäischen Kommission für Schäden verloren, die das Unternehmen aufgrund der angeblich unfairen Prüfung seiner beutellosen Staubsauger aufgrund der Energieetikettenprüfung erlitten hatte.

Der britische Haushaltsgerätehersteller widersetzte sich 2014 den von der EU festgelegten Regeln und behauptete, die Etiketten auf Staubsaugern seien für seine Technologie ungeeignet.

Laut Dyson führten diese Etiketten die Kunden über die Effizienz bestimmter Staubsauger in die Irre und verschafften den deutschen Konkurrenten einen unfairen Vorteil.

„Der Gerichtshof weist alle von Dyson vorgebrachten Argumente zurück und bestätigt damit das Urteil des Gerichts. Folglich wird die von Dyson erhobene Schadensersatzklage endgültig abgewiesen“, heißt es in seinem Urteil.

Sir James Dyson, der Gründer von Dyson, argumentierte, dass die Verordnung Staubsauger mit Beuteln zu Unrecht begünstige und die beutellose Technologie von Dyson diskriminiere.

„Das Energielabel ist ein Beispiel für schlechte Regulierung und ihre heimtückischen Auswirkungen. Es hat Dyson über hundert Millionen Pfund gekostet und uns von dem abgehalten, was wir hätten tun sollen – Innovationen, Erfindungen und die Entwicklung neuer Produkte“, sagte der Gründer ein Statement.

Im Jahr 2018 stellte sich das Gericht in Luxemburg auf die Seite von Dyson und hob die Kennzeichnungsvorschriften auf. Dasselbe Gericht wies jedoch Dysons Schadensersatzanspruch mit der Begründung ab, dass das Unternehmen aufgrund der Vorschriften keine Verluste erlitten habe.

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