Ukraine macht bei Gegenoffensive Fortschritte

EU-Gericht erklärt Sanktionen gegen russischen Geschäftsmann teilweise für unrechtmäßig

Das Gericht der EU hat eine Sanktionsentscheidung der Europäischen Union gegen den russischen Geschäftsmann Aleksandr Schulgin teilweise gekippt. Die EU kann dagegen aber noch vorgehen. Solange bleibe die Sanktion in Kraft, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Weitere Klagen, unter anderem von einem Oligarchen mit seiner Familie, wies das Gericht zurück.

Die EU hatte die Strafmaßnahmen gegen Schulgin damit begründet, dass er Geschäftsführer einer russischen Plattform für Elektrohandel sei. Damit sei er in Bereichen tätig, die Russland als wichtige Einnahmenquelle dienten. Er habe im Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Präsident Wladimir Putin teilgenommen, was beweise, dass er politische Maßnahmen unterstütze, die die territoriale Souveränität der Ukraine bedrohten.

Schulgin focht die Sanktionen vor dem Gericht der EU an. Die Richter gaben ihm teilweise Recht. Der Rat der Europäischen Union habe nicht belegen können, warum Schulgin auch nach seinem Rückzug von der Geschäftsführung weiterhin als einflussreicher Geschäftsmann einzustufen sei. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.


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