Spanische Staatsbürger müssen bis Ende März ausländische Kryptobestände anmelden

Einwohner Spaniens, die Krypto-Assets auf nicht-spanischen Plattformen halten, müssen diese bis zum 31. März 2024 gemäß den neuen Gesetzen zur Besteuerung virtueller Vermögenswerte deklarieren.

Die spanische Steuerbehörde (AEAT) hat veröffentlicht Formular 721ein Steuererklärungsformular für virtuelle Vermögenswerte im Ausland, das erstmals am 29. Juli 2023 im Staatsanzeiger angekündigt wurde.

Die Einreichungsfrist für die Erklärung auf Formblatt 721 beginnt am 1. Januar 2024 und endet am letzten Tag im März. Steuerzahler von Privatpersonen und Unternehmen müssen ab dem 31. Dezember die Höhe der auf ihren Kryptokonten im Ausland gespeicherten Gelder angeben.

Allerdings sind nur Personen, deren Bilanzsumme den Gegenwert von 50.000 Euro (rund 55.000 US-Dollar) an Krypto-Vermögen übersteigt, verpflichtet, ihre Auslandsbestände anzugeben. Wer sein Vermögen in selbstverwahrten Wallets speichert, muss seine Bestände über das Standardformular für die Vermögenssteuer, Formular 714, melden.

Die AEAT hat in letzter Zeit ihre Bemühungen verstärkt, den lokalen Inhabern von Krypto-Assets Gebühren zu erheben. Im April 2023 wurden 328.000 Warnmeldungen an diejenigen verschickt, die ihre Steuern auf Kryptowährungen für das Geschäftsjahr 2022 nicht gezahlt hatten. Die Zahl der Meldungen stieg jährlich um 40 %, im Jahr 2022 waren es bereits 150.000 Warnungen. Im Jahr 2021 waren es lediglich 15.000 Meldungen.

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Das Land versucht proaktiv mit einer Vielzahl von Vorschriften zur Regulierung von Kryptowährungen vorzugehen. Im Oktober berichtete das spanische Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation, dass das erste umfassende Krypto-Rahmenwerk der Europäischen Union, das Gesetz über Märkte für Krypto-Assets (MiCA), im Dezember 2025 landesweit in Kraft treten wird, sechs Monate vor der offiziellen Frist.

Im November eröffnete die wichtigste Finanzaufsichtsbehörde Spaniens, die Nationale Wertpapiermarktkommission (CNMV), ihr erstes Verfahren gegen einen Technologieanbieter wegen Verstoßes gegen die Krypto-Werbevorschriften im Land.

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