FCA erlässt Kündigungsverfügung für Bitcoin-Geldautomaten

Die Financial Conduct Authority (FCA), die zentrale Finanzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs, hat ein vernichtendes Urteil über die Präsenz von Bitcoin (BTC)-Geldautomaten im Inselstaat gefällt.

Was viele in der Branche überrascht hat, hat die britische Behörde problematisch Betreibern von Bitcoin-Geldautomaten eine strenge Anordnung „Stilllegung oder weitere Maßnahmen“ zu erteilen, in der sie ihre Absicht darlegen, diese Unternehmen zu kontaktieren, um die Mitteilung zu bestätigen.

Als Hauptgründe für die Durchsetzung nannte der Watchdog eine fehlende Regulierungsstruktur, das hohe Risikopotenzial schwankender Vermögenswerte und die Bedeutung der Einhaltung der in den Geldwäschevorschriften (MLR) festgelegten Grundsätze.

„Wir sind besorgt über Krypto-Geldautomaten, die in Großbritannien betrieben werden, und werden daher die Betreiber kontaktieren und anweisen, dass die Maschinen stillgelegt werden oder weitere Maßnahmen ergriffen werden.“

Analytische Daten, die von Coin ATM Radar durchgeführt wurden angeben dass es in Großbritannien 81 Bitcoin-Geldautomaten gibt, die von acht Unternehmen betrieben werden. Die FCA ist der Meinung, dass keines dieser Unternehmen die entsprechenden Dokumente eingereicht oder den Lizenzstatus für den Betrieb solcher Dienste innerhalb der Gerichtsbarkeit erlangt hat.

Ein Präzedenzfall für dieses Urteil wurde am 15. November geschaffen, als Gidiplus Limited, der Bitcoin-zentrierte Krypto-Asset-Automated-Teller-Machine (CATM)-Dienst, von der FCA eine Entscheidungsmitteilung ausgehändigt wurde, die ihre Bewerbung als „Krypto-Asset-Austauschanbieter“ ablehnte. andernfalls in diesem Fall als Bitcoin ATM-Dienst bekannt.

Laut der offiziellen sechzehn Seite Prüfberichterfüllte Gidiplus die „Registrierungsvoraussetzungen“ nach dem MLR-Gesetz nicht.

Am 3. Dezember legte Gidiplus erfolglos Berufung gegen die Entscheidung ein, das Urteil in der Kammer des Obergerichts aufzuheben, wobei die FCA ihre Beurteilung mit der Feststellung abschloss, dass der Fall des Beschwerdeführers „einen Mangel an Beweisen dafür lieferte, wie Gidiplus seine Geschäfte im Großen und Ganzen durchführen würde konforme Mode bis zur Entscheidung über ihre Berufung.

Dies ist eine aktuelle Geschichte, die bald mit weiteren Details aktualisiert wird.