Europäische Regulierungsbehörde veröffentlicht zweite Konsultation zu MiCA

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Marktregulierungsbehörde der Europäischen Union, freigegeben ein zweites Konsultationspapier zu den Mandaten für Märkte für Krypto-Assets (MiCA) am 5. Oktober.

Auf der 307-Seite dokumentierenfordert die ESMA die Beiträge der Interessenträger zu fünf Bereichen von MiCA, darunter Nachhaltigkeitsindikatoren für Distributed Ledgers, Offenlegung von Insiderinformationen, technische Anforderungen für Whitepapers, Maßnahmen zur Handelstransparenz und Aufzeichnungen für Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs).

Zu den Nachhaltigkeitsindikatoren zählt die Behörde quantitative Kennzahlen zum Energieverbrauch, zu Treibhausgasemissionen und zur Abfallproduktion sowie eine qualitative Aussage zu den Auswirkungen der Gerätenutzung durch Blockchain-Netzwerkknoten auf natürliche Ressourcen.

Im Hinblick auf die Nachhandelstransparenz schlägt die ESMA vor, von den CASPs zu verlangen, dass sie Handels- und Veröffentlichungsdatum und -uhrzeit, die Identifizierung des Krypto-Assets, Preisinformationen, die Menge, den Ausführungsort und die Transaktions-ID melden.

Verwandte Themen: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde fordert eine baldige Einführung von Stablecoin-Standards

Die ESMA schlägt außerdem vor, dass CASPs Transaktionsdaten in „dem Format speichern dürfen, das sie für am geeignetsten halten“, sofern sie in der Lage sind, sie in ein bestimmtes Format umzuwandeln, falls die Behörden dies verlangen.

Die Regulierungsbehörde wird auf der Grundlage der erhaltenen Rückmeldungen einen Abschlussbericht veröffentlichen und die Entwürfe technischer Standards bis zum 30. Juni 2024 der Europäischen Kommission vorlegen. Zuvor wird sie jedoch im ersten Quartal 2024 auch ein drittes Konsultationspaket veröffentlichen.

Das vorherige Konsultationspapier veröffentlichte die ESMA im Juli. Darin schlug die ESMA vor, von den Kryptounternehmen, die unter MiCA registriert würden, zu verlangen, weiterhin zusätzliche Informationen in Form von Meldungen an die nationalen zuständigen Behörden (NCAs) des Landes zu übermitteln, in dem sie registriert würden.

source site-5

Leave a Reply