ESMA veröffentlicht Stellungnahme zu Produktinterventionsmaßnahmen bei Futures durch Deutschland


Die Stellungnahme der ESMA kommt zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Maßnahme gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.

In der Stellungnahme ermutigt die ESMA die NCAs, Futures mit Nachschusspflichten in ihren jeweiligen Märkten zu überwachen, um zu beurteilen, ob dort ähnliche Risiken für Privatanleger auftreten könnten, wie sie von der BaFin identifiziert wurden.

Hintergrund

NCAs können Produktinterventionsmaßnahmen gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ergreifen. Mindestens einen Monat, bevor eine Maßnahme in Kraft treten soll, muss eine NCA allen anderen NCAs und der ESMA die Einzelheiten ihrer vorgeschlagenen Maßnahme und die damit verbundenen Nachweise mitteilen, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall vor, in dem dringende Maßnahmen erforderlich sind.

Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 übernimmt die ESMA eine vermittelnde und koordinierende Rolle in Bezug auf solche Produktinterventionsmaßnahmen der NCAs. Nach Erhalt der Mitteilung einer NCA über ihre vorgeschlagene Maßnahme muss die ESMA eine Stellungnahme dazu abgeben, ob die vorgeschlagene Maßnahme gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Wenn die ESMA das Ergreifen einer Maßnahme durch andere NCAs für erforderlich hält, muss sie dies in ihrer Stellungnahme angeben.

Die zuvor von der ESMA abgegebenen Stellungnahmen zu vorgeschlagenen nationalen Produktinterventionsmaßnahmen werden auf ihrer Website veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Solveig Kleiveland
Stellvertretender Teamleiter
✆ +33 (0)1 58 36 43 27
@ E-Mail: [email protected]

source-128

Leave a Reply