Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ESMA gibt Richtlinien zur Eignung von Krypto-Unternehmen heraus

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben am 20. Oktober gemeinsam ein Konsultationspapier mit zwei Entwürfen veröffentlicht. Diese Entwürfe umfassen die Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Aktionären oder Mitgliedern, die qualifizierte Anteile an Emittenten von Asset-Referenced Tokens (ARTs) und Krypto-Asset-Service-Providern (CASPs) halten.

Der vorgeschlagen Gemeinsame Richtlinien zur Bewertung der Eignung von Aktionären oder Mitgliedern, ob direkt oder indirekt, die qualifizierte Beteiligungen an ART- oder CASP-Emittenten halten, bieten Regulierungsbehörden einen gemeinsamen Ansatz zur Bewertung ihrer Eignung. Dazu gehört die Erteilung der Genehmigung für die Ausgabe von ART und CASP sowie die Durchführung aufsichtsrechtlicher Beurteilungen für potenzielle Akquisitionen.

Die vorgeschlagenen gemeinsamen Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern der Leitungsorgane von ART- und CASP-Emittenten bieten jedoch standardisierte Kriterien für die Bewertung ihres Wissens, ihrer Fachkompetenz, ihrer Integrität und ihrer Fähigkeit, ausreichend Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben aufzuwenden.

Screenshot des Konsultationspapiers. Quelle: Europäische Bankenaufsichtsbehörde

Um die Integrität des Kryptowährungsmarktes und der damit verbundenen Dienstleistungen zu fördern und zu schützen und Vertrauen zu schaffen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Eignung sowohl der Mitglieder des Leitungsorgans von ART- und CASP-Emittenten als auch der Personen, die qualifizierte Anteile an ihnen halten oder erwerben möchten, zu ermitteln.

Die in diesen Entwürfen dargelegten Leitlinien zielen darauf ab, Klarheit und Standardisierung bei der Beurteilung der Eignung des Leitungsorgans, der Aktionäre und der Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen zu schaffen. Dies wiederum zielt darauf ab, das Potenzial für Unstimmigkeiten bei der Regelanwendung und Arbitrage zu minimieren, da der Konsultationszeitraum bis zum 22. Januar 2024 läuft.

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