Bundesrichter schränkt den Umfang des Kartellverfahrens gegen Google vor dem Prozess ein


Google hat gerade einen teilweisen Aufschub in einem der gegen das Unternehmen eingeleiteten Kartellverfahren erhalten. Bundesrichter Amit Mehta hat geherrscht dass das Justizministerium (DOJ) und wichtige Staaten nicht behaupten können, dass Google ein Monopol schützt, indem es seine eigenen Produkte in Suchergebnissen gegenüber Alternativen bewirbt. Die Kläger hätten das Vorliegen einer „wettbewerbswidrigen Wirkung“ nicht nachgewiesen, heißt es in der Entscheidung. Richter Mehta wies auch Kartellvorwürfe bezüglich der Kompatibilitäts- und Antifragmentierungsvereinbarungen von Android, Google Assistant, Internet-of-Things-Geräten und dem Android Open Source Project zurück.

Das DOJ könne noch seine restlichen Argumente vorbringen, sagt Richter Mehta. Beamte behaupten insbesondere, Google missbrauche seine Macht durch Deals, die Android-Hersteller dazu verpflichten, sowohl Google-Apps vorzuinstallieren als auch Google zur Standardsuchmaschine in ihren mobilen Browsern zu machen. Das Justizministerium und die Bundesstaaten befürchten, dass dadurch Konkurrenten wie Bing und DuckDuckGo an einer nennenswerten Verbreitung gehindert werden.

In einer Erklärung gegenüber Engadget sagt Kent Walker, Präsident für globale Angelegenheiten bei Google, dass das Unternehmen die „sorgfältige Überlegung“ des Richters bei der Abweisung der Durchsuchungsfragen begrüße. Er behauptet, dass die Leute Google nur wählen, „weil es hilfreich ist“ und dass das Unternehmen vor Gericht zeigen würde, dass seine anderen Praktiken sowohl wettbewerbsorientiert als auch rechtmäßig sind. Wir haben das DOJ um einen Kommentar gebeten und werden Sie informieren, wenn wir eine Rückmeldung erhalten.

Das DOJ und die Partnerstaaten reichten die Klage im Jahr 2020 ein. Sie plädierten damals nicht für konkrete Strafen, aber die Strafen könnten Geldstrafen, Geschäftsbeschränkungen und die Aufteilung von Abteilungen in separate Unternehmen umfassen. Google verteidigte sich damals mit dem Argument, dass es immer noch Partnerschaften aushandeln müsse und Konkurrenz von Diensten wie Twitter (jetzt X) und Expedia habe.

Dies ist nicht das einzige Kartellverfahren gegen Google, auch nicht in den USA. Eine Staatenallianz verklagte Google im Jahr 2020 wegen angeblich wettbewerbswidriger Anzeigenpreise. Allerdings könnte der eingeschränkte Anwendungsbereich den Fall schwieriger machen, ganz zu schweigen von der Begrenzung des möglichen Schadensersatzes.

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