Bundesregierung erwägt längere Fristen bei Heizungsvorgaben

Fernwärmearbeiten in Kiel

Die Regierung will womöglich doch noch auf Bedenken von Verbänden reagieren.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Die Bundesregierung erwägt bei der kommunalen Wärmeplanung längere Fristen für die Kommunen. Das erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur Reuters über mögliche Fristverlängerungen berichtet.

Konkret geht es um die Vorgabe, dass Städte und Gemeinden eine Planung vorlegen sollen, welche Bürger künftig mit Fernwärme versorgt werden können und welche sich selbst um klimafreundliche Heizungslösungen kümmern müssen. Gebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern haben dafür bis zum 30. Juni 2026 Zeit, kleinere Städte und Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. So sieht es zumindest ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch im Kabinett verabschiedet wurde.

Diese Daten sind Regierungskreisen zufolge allerdings nicht in Stein gemeißelt: In einem nicht öffentlichen Schreiben der Bundesregierung heißt es demnach, man sei sich der herausragenden Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes für die Wärmeplanung bewusst und nehme die Bedenken von Ländern und Verbänden sehr ernst. Deshalb bitte die Bundesregierung den Bundestag zu prüfen, ob dem Verlangen nach Fristverlängerung entsprochen werden sollte. Konkret geht es dabei wohl um eine jeweilige Verlängerung auf den 31. Dezember 2026 beziehungsweise 2028.

Fristverlängerung würde auch Hausbesitzern mehr Zeit geben

Damit könnte die Regierung nachträglich Forderungen stattgeben, die beispielsweise der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußert. Als Reaktion auf den am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae: „Leider haben sich auch die Fristen für die Vorlage einer Wärmeplanung im aktuellen Gesetzentwurf nun um ein halbes Jahr verkürzt. Das sehen wir kritisch.“

Für etliche Kommunen sei jeder Monat notwendig, damit die Wärmplanung sauber durchgeführt werden kann. Daher sollten die ursprünglichen Fristen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres beibehalten werden.

Eine Fristverlängerung würde auch bedeuten, dass Hausbesitzer mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen haben. Denn erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, soll für Bestandsgebäude die im geplanten Gebäudeenergiegesetz ab 2024 vorgesehene Pflicht greifen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dieses Gesetz soll nach langem Streit in der Ampelkoalition Anfang September vom Bundestag verabschiedet werden.

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