Frankfurt Endlich Ferien, endlich Urlaub! Die Freude ist groß, doch schon am Flughafen kann es Ärger geben: Der Flug hat Verspätung oder wurde ganz annulliert. Trotz der Enttäuschung sollten Reisende nicht verzagen, denn der Gesetzgeber und die Gerichte sind in vielen Fällen auf ihrer Seite.
Hilfreich für Flugreisende ist die EU-Fluggastrechteverordnung. Darin ist geregelt, welche Entschädigungen Reisenden bei Flugausfällen und Verspätungen zustehen. Sie gilt für Flüge aus und in die EU.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) trifft immer wieder wegweisende Entscheidungen. Kürzlich hat er klargestellt, welche Entschädigung Reisenden zusteht, wenn ein Teil ihrer Flüge annulliert wird und in welchem Zeitraum sie eine Ersatzbeförderung in Anspruch nehmen können.
Vom Europäischen Gerichtshof gab es ebenfalls eine wichtige Entscheidung. Die Richter stellten klar, wann Pauschalreisende bei Mängeln Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises haben. Lesen Sie hier, wie die Gerichte in diesen und weiteren Fällen entschieden haben.
Was tun bei Annullierung einer Teilstrecke?
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