Diese Plattformen werden in der EU bald streng reguliert

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Gatekeeper müssen künftig auch Daten mit Konkurrenten teilen.

(Foto: Reuters)

Brüssel, Düsseldorf Mehrere große Digitalkonzerne müssen in der Europäischen Union (EU) wohl ihre Geschäftspraktiken ändern: Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine Liste mit 22 Plattformdiensten veröffentlicht, die ab 2024 unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) fallen.

Betroffen sind Angebote von Alphabet, Amazon, Apple, Bytedance, Meta und Microsoft. Darunter sind die Suchmaschine Google, der Onlinehändler Amazon, das Betriebssystem Windows und der App Store von Apple, aber auch die Social-Media-App Tiktok und die Videoplattform Youtube.

„Der DMA erlegt den Gatekeepern im Vorfeld klare Verpflichtungen auf, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Binnenmarktes zu fördern“, sagte der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton. Für die Umsetzung bekommen die Konzerne sechs Monate Zeit.

Die Unternehmen müssen beispielsweise Daten mit Konkurrenten teilen und ihre Dienste mit Konkurrenzprodukten kompatibel machen, zudem ist die Bevorzugung eigener Produkte auf Marktplätzen verboten. Um die Einhaltung des DMA zu dokumentieren, sind sie zur Abgabe eines Compliance-Reports verpflichtet.

Die konkreten Folgen sind bislang unklar. Die Konzerne werden aber wohl etliche Praktiken ändern müssen. So dürfen die Gatekeeper auf ihren Plattformen ihre eigenen Produkte nicht mehr bevorzugen, etwa durch eine prominente Platzierung.

Die EU-Kommission hat die betroffenen Dienste in acht Kategorien eingeteilt:

  • Betriebssysteme: Android, iOS, Windows
  • Browser: Chrome, Safari
  • Soziale Netzwerke: Tiktok, Facebook, Instagram, LinkedIn
  • Messenger: Whatsapp, Facebook Messenger
  • Suchmaschinen: Google
  • Werbung: Google, Amazon, Meta
  • Videoplattformen: Youtube
  • Intermediation/Vermittlung: Google Maps, Google Play, Google Shopping, Amazon Marketplace, Apple App Store, Meta Marketplace

Bei einigen Diensten prüft die Kommission noch, ob sie als Gatekeeper gelten. Dazu zählen der Browser Edge, die Suchmaschine Bing und die Werbeplattform von Microsoft sowie der Kommunikationsdienst iMessage von Apple. Die beiden Konzerne haben der Einstufung widersprochen.

In einigen Fällen ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass Produkte trotz ihrer Reichweite nicht unter die Einstufung fallen. Dazu zählen beispielsweise die E-Mail-Dienste Gmail und Outlook sowie der Browser von Samsung. Die Unternehmen hätten hinreichend Argumente vorgebracht, erklärte die Behörde.

Unternehmen, die gegen den DMA verstoßen, drohen empfindliche Strafzahlungen. Diese können bis zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen und bei Wiederholungstätern sogar auf 20 Prozent steigen.

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