Richter entscheidet zu Gunsten von Sony in Controller-Klage über 500 Millionen US-Dollar

Sony hat erfolgreich eine Patentverletzungsklage gewonnen, in der das Unternehmen auf 500 Millionen US-Dollar verklagt wurde, nachdem ein Richter eines US-Bezirksgerichts zugunsten des PlayStation-Unternehmens entschieden hatte.

Die Klage basierte auf Sonys Controller-zu-Konsole-Kommunikationsmethode, wobei Genuine Enabling Technology – ein Unternehmen mit einer Geschichte von Klagen wegen Technologiepatenten – Schadensersatz in Höhe von 500 Millionen US-Dollar forderte. GET reichte bereits 2017 eine Beschwerde gegen das Unternehmen ein und behauptete, Sony habe sein Patent verletzt.

Konkret trug dieses Patent den Titel „Verfahren und Vorrichtung zur Erzeugung eines kombinierten Datenstroms und zur Wiederherstellung des jeweiligen Benutzereingabestroms und mindestens eines Eingangssignals daraus“.

Nachrichtensendung: Hinter den Schlagzeilen der GDC verbirgt sich ein vorsichtiges Gefühl der Hoffnung.Auf YouTube ansehen

Sony sagte daraufhin, das Unternehmen habe nicht genügend Beweise vorgelegt, um seine Behauptung zu untermauern, dass eine Komponente in seinen PlayStation-Controllern „strukturell äquivalent“ zu den im GET-Patent enthaltenen Diagrammen sei.

Nun hat ein Richter zugunsten von Sony entschieden, wie die Schwesterseite von Eurogamer berichtet GamesIndustry.biz. In einem Memorandum Opinion, das GI.biz eingesehen hatte, sagte der betreffende Richter Anfang dieser Woche, dass das GET „es versäumt habe, einen Sachverhalt anzufechten“. Aufgrund dieser Feststellung gaben sie dem Antrag des Plattforminhabers auf ein zusammenfassendes Urteil über die Nichtverletzung statt und erklärten das Verfahren für abgeschlossen.

Wie GI.biz feststellte, ist dies nicht das erste Mal, dass GET versucht, eine solche Klage einzureichen.

Es hat auch eine ähnliche Beschwerde gegen Nintendo eingereicht. Ursprünglich entschied ein Richter zugunsten von Nintendo, das Berufungsgericht hob diese Entscheidung jedoch bereits im Jahr 2022 auf. Daher ist diese spezielle Klage noch anhängig.


source site-59

Leave a Reply