Martin Lewis sagt voraus, wann DWP 900 £ Lebenshaltungskostenzahlungen leisten werden

Der TV-Geldsparexperte Martin Lewis hat vorhergesagt, wann er glaubt, dass die neuen Lebenshaltungskostenzahlungen in Höhe von 900 GBP eintreffen werden.

Herr Lewis machte für die Weihnachtszeit eine Pause von den sozialen Medien, kehrte aber diese Woche zurück, um Millionen von Briten mit Ratschlägen zu helfen, die Krise der Lebenshaltungskosten zu überstehen.

Das Ministerium für Arbeit und Renten (DWP) gab bekannt, dass berechtigte Antragsteller auf bedürftigkeitsabhängige Leistungen eine Zahlung der Lebenshaltungskosten in Höhe von 900 GBP erhalten, die in drei Zahlungen aufgeteilt wird – 301 GBP, 300 GBP und 299 GBP.

Das DWP bestätigte, dass die ersten beiden Zahlungen in diesem Frühjahr und Herbst erfolgen werden, wobei die endgültige Pauschale im nächsten Frühjahr fällig wird.

Herr Lewis, der seine 2,1 Millionen Anhänger auf den neuesten Stand brachte, sagte voraus, dass die erste Rate von 301 £ nach dem Steuerjahr – dem 6. April – fallen und die Herbstzahlung von 300 £ im Oktober oder November erfolgen würde.

Die letzte Zahlung von 299 £ im Frühjahr 2024 wird seiner Meinung nach vor dem 6. April fallen.

Herr Lewis twitterte: „UPDATE: Zu den Lebenshaltungskosten von 900 Pfund für 8 Millionen bedürftigkeitsabhängige Leistungen. Es wird in 3 Raten kommen

– £ 301 ‘Spring’ 23 (da es für das nächste Steuerjahr gilt, wird es nach dem 6. April sein)

– £300 ‘Herbst’ 23 (ich schätze Okt/Nov)

– £299 ‘Spring’ 24 (ich schätze, bevor das Steuerjahr am 6. April endet)“

Herr Lewis fügte hinzu, dass die Zahlungen in unterschiedlichen Beträgen erfolgen, anstatt gleichmäßig aufgeteilt zu werden, sodass es einfacher ist, Probleme mit Zahlungen zu lokalisieren.

Anspruchsberechtigte müssen keinen Lebenshaltungskostenzuschuss beantragen, da die Auszahlung automatisch erfolgt.

Wenn Sie eine SMS, E-Mail oder einen Anruf erhalten, in der Sie aufgefordert werden, sich zu bewerben, handelt es sich um einen Betrug.

Die Zahlungen sind steuerfrei, werden nicht auf die Leistungsobergrenze angerechnet und haben keine Auswirkungen auf bestehende Leistungsansprüche.

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