Fünf Schritte zur Rückerstattung des Schadensersatzes bei Schlaglochschäden

Ein Schlagloch kann zu Schäden an Ihrem Fahrzeug führen und Ihnen eine hohe Werkstattrechnung bescheren.

Es gibt jedoch eine Reihe von Maßnahmen, die Autofahrer ergreifen müssen, um die besten Chancen auf eine Entschädigung zu haben.

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Ein Schlagloch kann zu Schäden an Ihrem Fahrzeug führen und Ihnen eine hohe Werkstattrechnung bescherenBildnachweis: Alamy

FOTO

Wenn Sie in ein Schlagloch geraten und dadurch Ihr Fahrzeug beschädigt wird, sollten Sie anhalten und Ihre Kamera herausholen.

Machen Sie ein Foto des Lochs, aber auch der Umgebung.

Anschließend sollten Sie den Schaden fotografieren, den das Schlagloch an Ihrem Fahrzeug verursacht hat.

Diese Fotos könnten wichtige Beweise sein, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

BERICHT

Es ist wichtig, dass Sie Ihrer örtlichen Gemeinde den Ort eines schädlichen Schlaglochs und andere Einzelheiten darüber melden.

Sie können dies über die Website Ihrer örtlichen Behörde tun und so das Ausfüllen organisieren.

Dort können Sie möglicherweise auch einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde.

Quittungen

Sobald eine Werkstatt einen Schlaglochschaden an Ihrem Fahrzeug repariert hat, ist es wichtig, eine Quittung aufzubewahren.

BEANSPRUCHEN

Sobald Sie eine Quittung erhalten haben, können Sie bei der Gemeinde oder bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Hier sind Ihre Fotos des Schlaglochs und der dadurch verursachten Schäden hilfreich.

Wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist, können Sie die Reparaturkosten vollständig erstattet bekommen.

APPELLIEREN

Wenn der Rat Ihren Antrag ablehnt, können Sie Berufung einlegen.

Sie können auch über eine Informationsfreiheitsanfrage die Einsicht in die Straßenkontrollberichte anfordern.

Diese können über die Website Ihrer Gemeindeverwaltung oder per E-Mail eingereicht werden.

Anhand des Berichts können Sie überprüfen, ob die Straßen tatsächlich ordnungsgemäß inspiziert wurden.

Ist dies nicht der Fall, haben Sie das Recht, Berufung einzulegen und Ihren Fall dem Rat vorzulegen.

Dies kann nicht garantiert werden und es ist wichtig, dass Sie in jedem Fall die Haftungsbedingungen einer Kommune prüfen.


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