Frankreich verbietet den Begriff „Steak“ auf Etiketten vegetarischer Produkte

Die französische Regierung hat am Dienstag ein Dekret erlassen, das den Begriff „Steak“ auf dem Etikett vegetarischer Produkte verbietet und erklärt, dieser sei ausschließlich Fleisch vorbehalten.

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Weitere Begriffe, die für fleischlose Produkte nicht mehr verwendet werden dürfen, sind laut Verordnung „Schnitzel“, „Schinken“, „Filet“ und „Hochrippe“.

Das Urteil ist eine Reaktion auf eine langjährige Beschwerde der Fleischindustrie, dass Begriffe wie „vegetarischer Schinken“ oder „vegane Wurst“ für Verbraucher verwirrend seien.

Es basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 2020, dessen Anwendung im Juni 2022 vom Staatsrat nach einer Beschwerde von Proteines France, einem Konsortium französischer Unternehmen, die pflanzliche Lebensmittel verkaufen, vorübergehend ausgesetzt wurde.

Laut der am Dienstag veröffentlichten überarbeiteten Verordnung dürfen einige Produkte mit einem geringen Anteil an pflanzlichen Inhaltsstoffen weiterhin fleischige Namen tragen, beispielsweise Merguez-Wurst, Speck oder Cordon Bleu.

Hersteller in anderen Teilen der Europäischen Union können in Frankreich weiterhin vegetarische Lebensmittel mit Fleischnamen verkaufen.

Proteines France argumentiert, dass das französische Gesetz im Widerspruch zu den EU-Lebensmittelvorschriften stehe.

Personen, die gegen das Kennzeichnungsgesetz verstoßen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro (1.630 US-Dollar) belegt werden, für Unternehmen sogar mit bis zu 7.500 Euro.

Die Erzeuger hätten jedoch ein Jahr Zeit, ihre vorhandenen Lagerbestände zu verkaufen, bevor Strafen verhängt würden, heißt es im Dekret.

(AFP)

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