Am 28. Juni gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie einen Legislativplan für einen digitalen Euro vorgeschlagen hat, der darauf abzielt, ihn zu einem allgemein akzeptierten und leicht zugänglichen Zahlungsmittel zu machen.
In einem separaten Vorschlag schlug die Kommission vor, dass Banken, Versicherungen und Fonds Kundendaten gegen eine Vergütung mit Fintech-Unternehmen teilen sollten, um die Weiterentwicklung des digitalen Finanzwesens zu fördern. Nach diesem Vorschlag müssen Unternehmen, die über Kundendaten verfügen, diese auf Kundenanfrage unverzüglich und kontinuierlich an teilnehmende Unternehmen weitergeben und so einen Echtzeitzugriff auf die Informationen gewährleisten.
Mit diesem Schritt will die Kommission den von den Banken Visa und Mastercard kontrollierten Zahlungsmarkt öffnen, der nun der Konkurrenz durch Fintech-Unternehmen ausgesetzt ist, die alternative Dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus priorisiert die vorgeschlagene Gesetzgebung die Privatsphäre und den Datenschutz der Nutzer und minimiert gleichzeitig die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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Die Europäische Zentralbank (EZB) begrüßt Der Vorschlag der Kommission soll sicherstellen, dass Bargeld ein wichtiger Bestandteil des Zahlungssystems bleibt. Sie unterstützte den Vorschlag der Kommission, den Status von Bargeld in Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zu wahren. EZB-Präsidentin Christine Lagarde sagte:
„Wir freuen uns darauf, weiterhin mit anderen Institutionen der Europäischen Union an einem digitalen Euro zu arbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Währung für das digitale Zeitalter geeignet ist.“
Die Untersuchungsphase des Projekts wird bis Oktober 2023 abgeschlossen sein, danach wird die EZB mit der weiteren Entwicklung und Erprobung fortfahren. Die EZB wird in der nächsten Phase die technischen Lösungen und Geschäftsvereinbarungen weiterentwickeln und testen.
Eine mögliche Entscheidung des EZB-Rats zur Ausgabe eines digitalen Euro würde erst nach Verabschiedung des Gesetzgebungsakts getroffen.
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