Die EU stärkt die Grenzkontroll- und Abfangkapazitäten der tunesischen Marine


Die EU setzt bereits gemeinsam mit italienischen, französischen und deutschen Entwicklungspartnern für Staatsapparate Projekte um, um die Kapazitäten der tunesischen Marine und Küstenwache zum Abfangen von Migranten auf See zu stärken, wie mehrere Dokumente und ein Sprecher der Europäischen Kommission gegenüber Euractiv bestätigten.

Die Projekte wurden vor dem im Juli 2023 unterzeichneten Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien genehmigt und befinden sich nach Angaben von Euractiv derzeit in einem frühen Stadium der Umsetzung.

Zu den Entwicklungspartnern zählen der operative Arm des französischen Innenministeriums Civipol, die deutsche Bundespolizei, das italienische Innenministerium und die in Wien ansässige Organisation International Centre for Migration Policy Development (ICMPD).

Insbesondere bauen die tunesischen Behörden mit Unterstützung der EU und ihrer Entwicklungspartner ein Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) auf, sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission gegenüber Euractiv. Ein MRCC ist die erste Anlaufstelle für Vorkommnisse auf See in internationalen Gewässern – alle Anrainerstaaten des Mittelmeers außer Tunesien verfügen bereits über einen MRCC.

„Zu den nächsten Schritten, die die tunesischen Behörden in diesem Bereich planen, gehört die Erklärung einer SAR [Search and Rescue] „Zone – eine nationale Zuständigkeit – neben der formellen Anerkennung des MRCC, der Implementierung von Radaranlagen entlang der Küste und der Entwicklung eines SAR-Plans“, erklärte der Sprecher der Kommission.

Ab dem Moment, in dem ein Flugzeug oder Boot ein Seenotsignal eines Schiffes beobachtet oder empfängt, ist der Abfangjäger gesetzlich verpflichtet, die Sichtung allen in der Nähe befindlichen Booten und MRCCs mitzuteilen – in der Regel auch über den Funknotrufkanal 16.

Die sogenannten SAR-Zonen sind Teile internationaler Gewässer (die 12 Seemeilen vor den Küsten beginnen). Es gibt keine nationale Souveränität in SAR-Zonen, allerdings kann den Ländern ein Beobachtungsbereich zugewiesen werden, um die Koordinierung zu erleichtern und die Durchführung von Rettungsaktionen in kürzester Zeit zu ermöglichen.

Die Projekte

Die deutsche Bundespolizei und das ICMPD führen ein 13,5-Millionen-Projekt zur Unterstützung der tunesischen Küstenwache. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Schulung, um ihre Fähigkeit zur Verwaltung von Seegrenzen und Abhöraktivitäten zu verbessern. Das Projekt begann im Januar 2023 und soll im Juni 2026 abgeschlossen sein.

Wie ICMPD Euractiv letztes Jahr mitteilte, wurden im Rahmen dieses Projekts im November 2023 zwei verschiedene Zentren zur Schulung der tunesischen Behörden eingeweiht.

Weitere 5 Millionen Euro habe die EU für die „Verbesserung des MRCC“ bereitgestellt, sagte der Sprecher der Europäischen Kommission gegenüber Euractiv.

„Diese Mittel werden für die Anschaffung von IT- und Kommunikationsausrüstung bereitgestellt, um die Bemühungen zur Modernisierung des MRCC in Tunesien zu unterstützen“, erklärte der EU-Exekutivsprecher.

Entwicklungspartner für dieses Projekt sind das italienische Innenministerium und das ICMPD, das sich derzeit in der dritten Phase der Umsetzung befindet.

Bei einem weiteren laufenden Projekt mit Civipol als Entwicklungspartner stellte der französische Zweig des Innenministeriums 16,5 Millionen Euro zur Verfügung, um sowohl die Küstenwache als auch die Marine beim Abfangen auf See, beim Kapazitätsaufbau und bei der Bereitstellung von Ausrüstung zu unterstützen.

Menschenrechte auf dem Spiel

Tunesien sei kein Ort der Sicherheit, forderten viele Organisationen der Zivilgesellschaft in einem Gemeinsame Verlautbarung im Juli zu diesem Thema, nachdem das Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien unterzeichnet worden war.

Insbesondere die wirtschaftliche Situation im Land mache Tunesien fragiler und weniger widerstandsfähig, auch die harte politische Linie gegenüber schwarzen Migranten im Land mache Tunesien zu einem unsicheren Ort für bestimmte Kategorien der Migranten, so die Organisationen.

Im Rahmen von SAR ist eine Rettung dann abgeschlossen, wenn Überlebende an einem sicheren Ort ausgeschifft werden. Werden Menschen an einem Ort ausgeschifft, an dem sie beispielsweise Misshandlungen und Folterungen ausgesetzt sind, muss die Operation gemäß dem Grundsatz der Nichtzurückweisung als illegale Rückführung betrachtet werden.

[Edited by Nathalie Weatherald]

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