Deutschland legalisiert Cannabis auf Bundesebene, doch lokaler Widerstand wird erwartet


Nach zahlreichen Verzögerungen hat die geplante Legalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland ihr letztes großes Hindernis – den Bundesrat – passiert, es ist jedoch mit weiteren Widerständen auf lokaler Ebene zu rechnen.

Die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland war ein langer Prozess. Auf Druck der FDP (Renew) und der Grünen (Grüne/EFA) wurde es in den Koalitionsvertrag aufgenommen und zählte zu den prominentesten Versprechen der Bundesregierung. Allerdings kam es immer wieder zu Verzögerungen, zunächst aufgrund von Bedenken der SPD (S&D) und später aufgrund von Meinungsverschiedenheiten im Bundesrat.

Nun hat das Leuchtturmprojekt der Bundesregierung den letzten Widerstand überstanden, eine Ungewissheit bis zur letzten Minute.

Anfang der Woche warnte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD/S&D) im Bundesrat sogar vor einem möglichen „Tod“ des Gesetzes.

Obwohl das Oberhaus das Gesetz nicht vollständig hätte blockieren können, hätte es es durch die Einberufung eines Vermittlungsausschusses auf unbestimmte Zeit hinauszögern können.

Das Gesetz selbst zielt darauf ab, den privaten Anbau von drei Cannabispflanzen und den Besitz von bis zu 25 Gramm Marihuana zu legalisieren. Wer sich nicht selbst kultivieren möchte, kann einem der sogenannten Cannabis Social Clubs beitreten, in denen der Anbau gemeinschaftlich organisiert wird.

Cannabis-Enthusiasten ließen sich von der Aussicht auf eine weitere mögliche Verzögerung nicht entmutigen.

„Im Vergleich zu den letzten zwei Jahren ist es nach der Verabschiedung des Gesetzes fast schon konkret“, sagte Steffen Geyer, Vorsitzender des Deutschen Cannabis-Social-Clubs-Verbandes, gegenüber Euractiv.

Er fügte hinzu: „Menschen mit geringer Widerstandsfähigkeit gegenüber bürokratischen Verzögerungen haben sich in den letzten Monaten bereits selbst in Ordnung gebracht.“

Ziel des Vereins ist es, den Anbau künftig innerhalb der Gesellschaft zu normalisieren, denn die Anbauvereine seien „nicht anders als Kaninchenzüchter oder Rosenzüchter oder ein Taubenverein“. Sie verstehen sich als „liebevoll gepflegte private Form der Landwirtschaft“, sagt Geyer.

Das eigentliche Problem liegt laut Geyer in der regionalen Auslegung des Gesetzes. Obwohl in vielen Regionen Deutschlands damit gerechnet wird, dass der Antrag positiv aufgenommen wird, warnte er: „Je weiter man nach Süden geht, desto größer wird der politische Druck gegen die Cannabis-Social-Clubs.“

Diese Unzufriedenheit auf Landesebene macht sich bereits jetzt bemerkbar, allerdings nicht bei den künftigen Cannabis-Vereinen, sondern auf der politischen Bühne, im Bundesrat der 16 Bundesländer.

Einige von konservativen Christdemokraten (CDU/EVP) geführte Bundesländer versuchen, das Gesetz auf unbestimmte Zeit hinauszuzögern, indem sie die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat fordern.

Sachsens Landeschef Michael Kretschmer (CDU) verkündete am Wochenende auf X, sein Ziel sei es, „dieses Gesetz nie wieder aus dem Vermittlungsausschuss kommen zu lassen“.

Angesichts des Widerstands auch aus seiner eigenen Partei wandte sich Gesundheitsminister Lauterbach vor der Abstimmung noch einmal an die Länder.

Entsprechend Redaktionsnetzwerk DeutschlandDie Bundesregierung hat versprochen, das Gesetz noch vor der Abstimmung über die Legalisierung des Cannabisanbaus im Juli zu ändern.

Ziel ist es, die Bürokratie abzubauen und die Auslagerung des Anbaus an kommerzielle Anbieter zu begrenzen.

Die Regelungen scheinen auszureichen, um eine erhebliche Verzögerung im Bundesrat zu vermeiden.

Auch wenn das Gesetz reibungslos verabschiedet wurde, erwartet Geyer vor allem in Bayern und Baden-Württemberg viel politischen Widerstand, der teilweise nur vor Gericht gelöst werden kann.

Nun bereitet sich Geyer auf eine erneute Verzögerung des lokalen Anbaus vor, da er mancherorts mit Widerstand rechnet.

„Insbesondere in Bayern wird es erst ab dem 1. Juli möglich sein, eine Genehmigung zu beantragen.“

Die anschließende dreimonatige Bearbeitungszeit werde man sicherlich nutzen, dann „kann man sich darauf vorbereiten, die Behörden vor Gericht zu bringen“, sagte Geyer.

[Edited by Rajnish Singh]

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