Der Richter verweigert Trump eine Entschädigung wegen Verleumdung in Höhe von 83,3 Millionen US-Dollar

Der Bundesrichter, der einen New Yorker Verleumdungsprozess beaufsichtigte, der zu einer Entschädigung in Höhe von 83,3 Millionen US-Dollar für einen langjährigen Kolumnisten führte, der behauptete, Donald Trump habe sie in den 1990er Jahren vergewaltigt, weigerte sich am Donnerstag, den Ex-Präsidenten aus der finanziellen Klemme des Urteils zu befreien.

Richter Lewis A. Kaplan teilte Trumps Anwalt in einem schriftlichen Beschluss mit, dass er die Fristen für die Hinterlegung einer Kaution nicht verschieben werde, die sicherstellen würde, dass der 80-jährige Schriftsteller E. Jean Carroll die Auszeichnung erhalten könne, wenn das Urteil die Berufungsverfahren überstehe.

Der Richter sagte, dass etwaige finanzielle Schäden für den republikanischen Spitzenkandidaten für die Präsidentschaft auf seine langsame Reaktion auf das Urteil Ende Januar im Verleumdungsverfahren zurückzuführen seien, das auf Aussagen Trumps über Carroll während seiner Präsidentschaft im Jahr 2019 zurückzuführen sei, nachdem diese ihre Ansprüche gegen ihn offengelegt hatte in einer Memoiren.

Damals beschuldigte Trump sie, Behauptungen erfunden zu haben, er habe sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines Luxuskaufhauses in Manhattan vergewaltigt. Eine Jury sprach Carroll im vergangenen Mai bei einem Prozess, an dem Trump nicht teilnahm, 5 Millionen US-Dollar Schadenersatz zu und stellte fest, dass Trump missbrauchte sie sexuell, vergewaltigte sie jedoch nicht, wie Vergewaltigung im Gesetz des Staates New York definiert war. Es kam außerdem zu dem Schluss, dass er sie in Äußerungen im Oktober 2022 diffamiert habe.

Trump nahm an der Verhandlung im Januar teil und sagte kurz aus, obwohl seine Äußerungen vom Richter stark eingeschränkt wurden, der entschieden hatte, dass die Jury das Urteil vom Mai akzeptieren musste und nur entscheiden sollte, wie viel Schadensersatz, wenn überhaupt, Carroll für Trumps 2019 geschuldet wurde Aussagen. In den Erklärungen behauptete Trump, er kenne Carroll nicht und warf ihr vor, Lügen zu erfinden, um Bücher zu verkaufen und ihm politisch zu schaden.

Trumps Anwälte haben das Urteil angefochten, das ein Strafgeld in Höhe von 65 Millionen US-Dollar vorsah, und erklärten, es bestehe eine „hohe Wahrscheinlichkeit“, dass es im Berufungsverfahren herabgesetzt oder aufgehoben werde.

In seiner Anordnung vom Donnerstag wies Kaplan darauf hin, dass Trumps Anwälte 25 Tage gewartet hätten, um die Hinterlegung einer Kaution hinauszuzögern. Das Urteil wird am Montag rechtskräftig.

“Herr. „Trumps aktuelle Situation ist das Ergebnis seines eigenen zögerlichen Handelns“, schrieb Kaplan.

Der Richter stellte fest, dass Trumps Anwälte versuchen, die Vollstreckung des Schiedsspruchs der Jury bis drei Tage nach der Entscheidung Kaplans über ihren Antrag auf Aussetzung des Schiedsspruchs der Jury bis zur Prüfung ihrer Anfechtungen gegen das Urteil zu verschieben, da die Vorbereitungen für die Hinterlegung einer Kaution „dem Formular einen irreparablen Schaden zufügen könnten“. mit erheblichen Kosten verbunden.“

Kaplan sagte jedoch, dass die Kosten des laufenden Rechtsstreits keinen irreparablen Schaden darstellten.

„Herr Trump hat auch nicht dargelegt, welche Kosten ihm entstehen könnten, wenn er eine Anleihe oder eine andere Sicherheit hinterlegen müsste, zu welchen Bedingungen (falls überhaupt) er eine herkömmliche Anleihe erhalten oder Bargeld oder andere Vermögenswerte hinterlegen könnte, um die Zahlung sicherzustellen.“ Urteil oder andere für die Situation relevante Umstände“, sagte der Richter.

Trumps Anwältin Alina Habba äußerte sich zunächst nicht.

Seit dem Urteil vom Januar hat ein Richter eines Staatsgerichts in New York in einem anderen Fall Trump und seine Unternehmen zur Zahlung von Strafen in Höhe von 355 Millionen US-Dollar für einen jahrelangen Plan verurteilt, Banken und andere mit Finanzberichten zu täuschen, die sein Vermögen in die Höhe trieben. Zusammen mit Zinsen schuldet er dem Staat fast 454 Millionen Dollar.

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