Bundesrichter gibt Genesis 5 Tage Zeit, um der Vorladung von Terraform Labs nachzukommen

Ein Richter in den Vereinigten Staaten hat einer Anordnung zugestimmt, die Unternehmen von Genesis Global verpflichtet, bestimmte Dokumente gemäß einer von Terraform Labs angeforderten Vorladung vorzulegen.

In einer am 13. Oktober beim US-Bezirksgericht im südlichen Bezirk von New York eingereichten Klage erklärte Richter Jed Rakoff sagte Genesis hätte nach einer Vorladung von Terraform fünf Tage Zeit – wahrscheinlich bis zum 18. Oktober –, um Dokumente vorzulegen. Der Akte zufolge hat Genesis es versäumt, bis zum 9. Oktober Unterlagen vorzulegen, wie in einer Vorladung vom 12. September gefordert, obwohl in der Anordnung unklar war, welche Dokumente das Kryptounternehmen suchte.

Anordnung vom 13. Oktober von Richter Jed Rakoff. Quelle: Gerichtszuhörer

Die Anordnung war Teil des Zivilverfahrens der US-Börsenaufsicht SEC gegen Terraform und Mitbegründer und CEO Do Kwon, das erstmals im Februar eingereicht wurde. Kwon verbüßt ​​derzeit in Montenegro eine viermonatige Haftstrafe wegen der Verwendung gefälschter Reisedokumente, während in den USA das Verfahren gegen Terra weitergeht.

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US-Aufsichtsbehörden haben Terra und Kwon mit Behauptungen über ihren algorithmischen Stablecoin Terra USD (UST) vorgeworfen, „Investoren in die Irre geführt und getäuscht“ zu haben. Der Zusammenbruch von Terraform Labs war eines der auslösenden Ereignisse beim Kryptomarkt-Crash im Jahr 2022, vor den Insolvenzen von FTX, BlockFi, Celsius Network, Voyager Digital und anderen.

Genesis beantragte im Januar Insolvenzschutz und schätzte seine Verbindlichkeiten auf rund 1 Milliarde US-Dollar bei einem Vermögen von 10 Milliarden US-Dollar. Sowohl das Unternehmen als auch die Kryptowährungsbörse Gemini waren das Ziel einer im Januar von der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission eingereichten Zivilklage. Die Aufsichtsbehörde behauptete, die Unternehmen hätten über das Earn-Programm von Gemini nicht registrierte Wertpapiere angeboten.

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