Der Oberste Gerichtshof weist die Berufung des rassistischen Kirchenschützen Dylann Roof zurück


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WASHINGTON – Der Oberste Gerichtshof hat eine Berufung von Dylann Roof abgelehnt, der sein Todesurteil und seine Verurteilung bei den rassistischen Morden an neun Mitgliedern einer schwarzen Gemeinde in South Carolina im Jahr 2015 angefochten hatte.

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Roof hatte das Gericht gebeten, zu entscheiden, wie Streitigkeiten über Beweise im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen zwischen Kapitalbeklagten und ihren Anwälten gehandhabt werden sollen. Die Richter äußerten sich am Dienstag nicht dazu, die Berufung abzuweisen.

Roof entließ seine Anwälte und vertrat sich während der Urteilsphase seines Kapitalprozesses, ein Teil seiner Bemühungen, Beweise zu blockieren, die ihn möglicherweise als psychisch krank darstellen.

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Teilnehmer an einem Bibelstudium in der Mother Emanuel AME Church in Charleston, South Carolina, wurden von Dachgeschossen erschossen.

Ein Gremium von Berufungsrichtern hatte zuvor seine Verurteilung und sein Todesurteil bestätigt.

Der 28-jährige Roof befindet sich im Bundestodestrakt eines Hochsicherheitsgefängnisses in Terre Haute, Indiana. Er kann noch andere Berufungen verfolgen.



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