Bafin verbietet Varengold Bank bestimmte Zahlungsverkehrsgeschäfte

Sitz der Varengold Bank in Hamburg

Die Bank stellt sich auf erhebliche Ausfälle im Provisionsgeschäft ein.

(Foto: IMAGO/Hanno Bode)

Frankfurt Die Hamburger Varengold Bank muss sich bis auf Weiteres auf starke Einschränkungen ihres Zahlungsverkehrsgeschäfts einstellen. Die Finanzaufsicht Bafin hat dem Institut „wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention“ verboten, Transaktionen mit einer bestimmten Kundengruppe sowie mit Iranbezug auszuführen.

„Das Transaktionsverbot soll verhindern, dass die Bank zur Geldwäsche missbraucht wird“, teilte die Bonner Behörde mit.

Die Bafin schickt außerdem einen Sonderbeauftragten in das Institut, der die Einhaltung dieser Anordnung überprüfen soll. „Sollte im Einzelfall sichergestellt sein, dass Transaktionen nachweislich keinen Gesetzesverstoß sowie Sanktionsverstoß darstellen, kann der Sonderbeauftragte die Transaktionen freigeben“, teilte die Bafin mit. Die Aufsicht reagierte mit ihrer Anordnung auf eine von ihr initiierte und noch nicht abgeschlossene Sonderprüfung.

Ein erheblicher Ausfall an Provisionserträgen

Für die Varengold Bank sind die Einschränkungen in ihrem Zahlungsverkehrsgeschäft schmerzlich. Das Institut hatte bereits im Juni angekündigt, „den Zahlungsverkehr mit einem Teil der internationalen Firmenkunden im Bereich Commercial Banking deutlich“ einzuschränken. „Dies wird zu einem erheblichen Ausfall an Provisionserträgen führen“, schrieb das Institut in einer Pflichtmitteilung.

Als Grund hatte die Bank die Sonderprüfung durch die Bafin und „mögliche Complianceverstöße“ genannt sowie eine Restrukturierung ihres Commercial-Banking-Geschäfts angekündigt.

Auf Handelsblatt-Anfrage teilte das Institut mit, die Vorwürfe der Bafin würden „aktuell von sämtlichen Beteiligten intensiv geprüft“. Das Ergebnis der Sonderprüfung sei nicht rechtsverbindlich, die Bank habe aber bereits präventive Maßnahmen in dem betroffenen Bereich eingeleitet.

Das Transaktionsverbot soll verhindern, dass die Bank zur Geldwäsche missbraucht wird. Mitteilung der Bafin

Der Bafin-Sonderbeauftragte, bei dem es sich um die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG handelt, sei „bereits voll integriert“. Das Institut habe wegen des Ertragsausfalls im Zahlungsverkehrsgeschäft Kosteneinsparungen umgesetzt.

„Systematische und gravierende Defizite“

In einer Pflichtmitteilung im Juni hatte die Bank ihre Prognose für den Vorsteuergewinn im Geschäftsjahr 2023 von ursprünglich 40 bis 50 Millionen Euro auf zehn bis 15 Millionen Euro gesenkt. Für die Jahre 2024 bis 2026 rechnet das Institut nur noch mit einem Vorsteuerergebnis von jeweils fünf bis zehn Millionen Euro. Das Institut hatte einen Personalabbau von etwa einem Fünftel der Belegschaft angekündigt.

Bei ihrer Sonderprüfung hatte die Bafin nach eigenen Angaben festgestellt, dass das Institut „systematische und gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen aufweist“.

Das Bafin-Verbot bezieht sich zum einen auf Geschäfte mit Iranbezug, zum anderen auf eine bestimmte Kundengruppe des Instituts, die als „Payment Agents“ bezeichnet wird. Dabei geht es wohl um Kunden im Commercial Banking, teils mit Sitz im Ausland, die Zahlungen annehmen, die teilweise ebenfalls aus dem Ausland stammen, und diese Zahlungen weiterleiten – teils innerhalb Deutschlands, teils im Ausland.

Die Varengold Bank unterstützte ausschließlich Transaktionen im humanitären Bereich. Diese sind erlaubt und genehmigt und sie sind – das ist auch die Sicht der Bank – geboten. Stellungnahme Varengold Bank

Offenbar war nicht immer transparent, woher dieses Geld stammt und wohin es fließt. Die Bafin moniert in ihrer Mitteilung jedenfalls Defizite bei „verstärkten Sorgfaltspflichten“, und sie mahnt ein Monitoringsystem an, „vor allem bei den Geschäften mit Iranbezug“.

„Transaktionen im humanitären Bereich“

Die Varengold Bank hatte zu ihrem Irangeschäft im Juni mehrfach Stellung genommen und betont, dass sie keine mit Sanktionen belegten Irangeschäfte durchgeführt habe.

„In aller Deutlichkeit: Die Varengold Bank unterstützte ausschließlich Transaktionen im humanitären Bereich. Diese sind erlaubt und genehmigt und sie sind – das ist auch die Sicht der Bank – geboten“, hieß es etwa in einer Mitteilung vom 22. Juni.

Das Institut will wegen der Beschränkungen im wichtigen Zahlungsverkehrsgeschäft das sogenannte Marketplace Banking ausbauen, bei dem der Fokus nach eigenen Angaben auf der Zusammenarbeit mit europäischen Fintechs, vor allem Kreditplattformen, liegt. Das Gleiche gilt für das Einlagengeschäft.

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