Ampel-Koalition einigt sich bei Kindergrundsicherung

Lisa Paus

Die Familienministerin kann die Einigung in Sachen Kindergrundsicherung als Erfolg für sich verbuchen.

(Foto: Reuters)

Die Ampel-Koalition hat sich bei dem Streitthema Kindergrundsicherung geeinigt. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in der Nacht zum Montag in Berlin aus drei Quellen der Koalition. Details waren zunächst nicht bekannt.

Aus Grünen-Kreisen hieß es: „Heute Nacht ist die Einigung bei der Kindergrundsicherung erfolgt. Bundesministerin Lisa Paus kann das als Erfolg für sich verbuchen, dass es ihr gelungen ist, die Weichen für das Projekt zu stellen.“ Der Einigung gingen monatelange und verbissene Grundsatzdiskussionen vor allem zwischen den Grünen und der FDP in der Ampel voraus.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuvor im ZDF-„Sommerinterview“ gesagt, dass er mit einer schnellen Einigung auf Eckpunkte rechne. Danach würden Verbände und Länder beteiligt, und erst dann werde es einen fertigen Gesetzentwurf geben, der an den Bundestag gehe.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag sollen darin gebündelt werden. Durch mehr Übersicht und über eine zentrale Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehende Gelder nicht abrufen. „Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen und setzen dabei insbesondere auch auf Digitalisierung“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.

Zwischen Grünen und FDP hatte sich ein Dauerstreit darüber entwickelt, wie viel Geld der Staat nun für die Kindergrundsicherung ausgeben soll und ob Leistungen erhöht werden sollen oder nicht. Die zuständige Bundesfamilienministerin Paus hatte zuerst 12 Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt, sprach später von bis zu 7 Milliarden Euro. Finanzminister Lindner nannte als „Merkposten“ eine Summe von zunächst nur 2 Milliarden Euro.

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