Wann Gewinne aus Online-Poker versteuert werden müssen

Online-Poker

Beim Poker spielt nicht nur Glück sondern auch taktisches Geschick eine Rolle, darum können hier Steuern anfallen.

(Foto: mauritius images / Juan Roballo / Alamy / Alamy Stock Photos)

Berlin Spaß, Entspannung oder gar Nervenkitzel. Fans von Computerspielen haben oft vielfältige Gründe, warum sie ihre Freizeit vor dem Bildschirm verbringen. Wer seine Freude am Onlinepoker entdeckt, und das haben in Deutschland laut Schätzungen rund 400.000 Menschen, kann mitunter sogar stattliche Summen dabei gewinnen.

Normalerweise gilt: Gewinne aus Glücksspielen – egal ob stationär oder online erzielt – sind steuerfrei. Doch beim Poker hängen die Gewinne auch vom persönlichen Geschick ab. Poker ist damit kein Glücksspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel. Und ob Gewinne daraus versteuert werden müssen, hängt davon ab, ob der Spieler Onlinepoker nur als Hobby betreibt oder als eine gewerbliche Tätigkeit.

Diese Erfahrung machte ein Mathematikstudent, der im Jahr 2007 in seinem Kinderzimmer mit dem Onlinepokern begonnen hatte. Innerhalb von zwei Jahren wuchsen nicht nur seine Einsätze von einstelligen US-Dollar-Beträgen auf bis zu 50 US-Dollar pro Spiel. Auch sein 2009 erzielter Gewinn belief sich bereits auf rund 80.000 Euro. Dabei war er an bis zu vier virtuellen Tischen gleichzeitig aktiv und wendete eine Nettospielzeit von ungefähr 450 Stunden auf.

Zwischen 2010 und 2013 spielte er dann bei 17 verschiedenen Onlineportalen, wobei er mit 29 Nutzernamen registriert war. Die Einsätze pro Spiel bewegten sich in diesem Zeitraum zwischen 25 US-Dollar und 300 US-Dollar, der erzielte Jahresgewinn stieg auf 400.000 Euro bis 735.000 Euro. Bei etwa 4000 Spielen mit besonders hohen Einsätzen beteiligte der Mathematikstudent schließlich eine dritte Person mit jeweils 30 bis 40 Prozent an den erzielten Gewinnen und Verlusten.

Glücksspiel: Wenn aus Online-Poker ein Gewerbe wird

Erstmalig 2009 betrachtete das zuständige Finanzamt den beim Onlinepoker erzielten Gewinn als steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dagegen klagte der Student vor dem Finanzgericht Münster, wo er jedoch nur einen Teilerfolg erzielte. Denn auch das Gericht erkannte in seinem Pokerspiel eine gewerbliche Tätigkeit. Allerdings sah es die Grenze vom Hobby zum Gewerbe erst ab Oktober als überschritten an, sodass sich die zu versteuernden gewerblichen Einkünfte von 80.000 Euro auf 60.000 Euro reduzierten. Dieser Meinung schloss sich in der anschließenden Revision auch der Bundesfinanzhof (BFH) an (Az. X R 8/21).

Ihre Einschätzung begründeten die Richter damit, dass der Mathematikstudent sowohl selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hatte als auch nachhaltig tätig geworden war. Dabei zählte vor allem die Nachhaltigkeit als Kriterium für die Einordnung als Gewerbe. Als nachhaltig wird eine Tätigkeit dann bewertet, wenn objektiv erkennbar eine Wiederholungsabsicht dahintersteht und sie als ständige Erwerbsquelle dienen soll. Dies sah der BFH bei mehr als 780.000 Spielen zwischen 2009 und 2013 sowie über 5500 Stunden Spielzeit als gegeben an. Dabei spielte es keine Rolle, dass der Student die Gewinne angespart und nicht für seinen Lebensunterhalt ausgegeben hatte.

Gerade bei Aktivitäten, die hauptsächlich in der Freizeit ausgeübt und nur in Ausnahmefällen beruflich betrieben werden, ist eine genaue Prüfung erforderlich. Dies gilt bei Spielern genauso wie bei Sportlern. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob ein privates Spielbedürfnis erfüllt wird oder ob der Schwerpunkt anders gelagert ist. Als Maßstab dient dafür das Leitbild eines Berufsspielers oder -sportlers.

>> Lesen Sie hier: Diese Steuerfreibeträge gelten für Airbnb und Ebay

Indizien sind die planmäßige Nutzung bestimmter Märkte und der Einsatz beruflicher Erfahrungen. Im Fall des Mathematikstudenten weisen seine Fähigkeiten in der Wahrscheinlichkeitsrechnung und die Entwicklung einer eigenen Spielstrategie darauf hin.

Außerdem kommt es auf die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr an. Dabei ist es ausreichend, dass der Spieler in eine Leistungsbeziehung zu seinen Mitspielern tritt. Das ist schnell erfüllt, denn dafür genügen schon seine Teilnahme am Spiel und die Zusage, den Einsatz zu tätigen. Als Geschäftspartner wurde er durch seinen Nutzernamen erkennbar. Die Teilnahmebedingungen hatte er ebenfalls mit der Teilnahme an den Spielen anerkannt.

Keine Bedeutung für die Abgrenzung zwischen Hobby und Gewerbe hat dagegen, ob es sich bei den Mitspielern um Menschen oder Computerprogramme – sogenannte Bots – handelt.

Gewerbliche Gewinne aus dem Online-Poker müssen gemeldet werden

Gewerbsmäßige Gewinne aus Onlinepokerspielen müssen Spieler selbst ans Finanzamt melden. Wer dies in den vergangenen zehn Kalenderjahren vergessen hat, sollte sie schnellstmöglich nacherklären. Wer von den Steuerbehörden erwischt wird, dem droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Die Beamten nutzen viele Wege. So wurde beispielsweise ein Spieler überführt, weil von ihm Interviews im Internet zu finden waren. Darüber hinaus können die Steuerbehörden jederzeit Auskunftsersuchen an die Spieleanbieter richten, sodass diese die Umsatzdaten herausgeben. Über ein solches Ersuchen wurden zuletzt Steuersünder, die mit Kryptowährungen gehandelt haben, überführt.

Ist dieser Steuertipp interessant für Sie? Weitere Beiträge finden Sie bei unserem Kooperationspartner Haufe.de.

Mehr: Wie enttarnt das Finanzamt Betrüger?

source site-12