So sollen Wärmepumpe und Co. künftig gefördert werden

Wärmepumpe vor einem Haus

Wer besonders schnell seine Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umstellt, kann einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bekommen.

(Foto: dpa)

Berlin Wenn am heutigen Nachmittag das Parlament der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zustimmt, beschließen die Abgeordneten auch die Eckpunkte zur Förderung des Heizungstauschs.

Die neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten, hieß es am Freitag in Kreisen des grün-geführten Bundeswirtschaftsministeriums. Anpassungen würden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Dazu gehört auch die Möglichkeit, künftig einen zinsverbilligten Kredit bei der staatlichen Förderbank KfW aufnehmen zu können. Das gilt aber nicht für alle: Wer ein bestimmtes zu versteuerndes Jahreseinkommen überschreitet, kann diese Option nicht nutzen. Besserverdiener gehen trotzdem nicht ganz leer aus. Bis die Änderungen in Kraft treten, gelten die aktuellen Bedingungen beim Tausch einer Heizung weiter.

Folgende Förderoptionen sind vorgesehen:

Erstens: Für den Heizungstausch wird es direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten geben. Hier gibt es drei Bausteine:

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