So schätzen die Finanzämter die Werte bei fehlender Erklärung

Wohnsiedlung in Münster-Gievenbeck

Auch bei einer Schätzung erlischt die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung nicht.

(Foto: imago stock&people)

Frankfurt Der Zeitplan für die Neuberechnung der Grundsteuer ist straff. Weil für rund zehn Prozent der Grundstücke in Deutschland bisher noch keine Grundsteuererklärungen eingegangen sind, müssen die Finanzämter die entsprechenden Werte nun schätzen. Deutschlands größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen will nach den Sommerferien, also Anfang August, vermehrt dazu übergehen.

Bis Jahresende müssen die Finanzämter ihre Vorberechnungen an die Kommunen melden, damit die neue Grundsteuer ab 2025 erhoben werden kann. Die Schätzung ist für den Steuerpflichtigen meist teurer als der Wert, der bei einer regulären Erklärung herausgekommen wäre. „Das liegt daran, dass die Finanzämter bei der Schätzung an den oberen Rahmen dessen gehen, was schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig ist“, erklärt Florian Köbler, Chef der deutschen Steuergewerkschaft (DStG).

Das Handelsblatt erklärt, wie die Finanzbeamten bei der Schätzung vorgehen, warum die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht erlischt und warum Sie schnell sein müssen, wenn Sie von einem hohen Schätzwert noch herunterkommen wollen.

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