Frist für Schlussrechnungen der Corona-Hilfen verlängert

Geschlossene Gastronomie während der Pandemie

Die Zuschüsse zur Hochzeit der Coronapandemie waren auf Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beschieden worden, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen.

(Foto: dpa)

Berlin Das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Abrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Das geht aus einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Die Schlussrechnungen erstellen prüfende Dritte, also etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, für Unternehmen, die Coronahilfen in Anspruch genommen haben. Anhand dessen werden mögliche Rück- oder Nachzahlungen errechnet. „Mit den neuen Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen haben wir eine gute Lösung gefunden, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Grüne).

Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Bislang war der 31. August das Stichdatum.

Darüber hinaus können Unternehmen eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31. Dezember 2023 galten, werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

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