X verklagt X in einer Klage wegen Markenverletzung


Elon Musks X Corp steht möglicherweise vor der ersten von mehreren Klagen im Zusammenhang mit seinem Namen. Ein in Florida ansässiges Unternehmen namens X Social Media hat beschuldigt X Corp. wegen Marken- und Dienstleistungsmarkenverletzung, offensichtlich wegen der Verwendung des Buchstabens „X“. Musk hat Twitter im Juli umbenannt, das soziale Netzwerk in „X“ umbenannt und das ikonische Vogellogo durch den Buchstaben ersetzt. Der Manager ist dafür bekannt, eine Affinität zum Buchstaben X zu haben, was nicht wirklich überraschend war, aber als Markenanwalt Josh Gerben sagte Reuters Damals bestehe „eine etwa 100-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass Twitter/X sowohl von opportunistischen als auch legitimen Klägern wegen des neuen Namens verklagt wird.“ Heute vertritt Gerbens Kanzlei den Kläger in diesem Fall.

X Social Media beschrieb sich selbst in die Klage (PDF) als Unternehmen, das „seit 2016 seine Werbe- und Social-Media-Dienste anbietet, um Anwaltskanzleien und diejenigen zu verbinden, die Anwälte benötigen.“ Obwohl sein Logo ganz anders aussieht als das Logo des sozialen Netzwerks, das früher als Twitter bekannt war, argumentierte das Unternehmen in seiner Beschwerde, dass es „in seiner gesamten Werbung, seinen Blogs und Newslettern häufig den ‚X‘-Teil seiner Marke hervorhebt, um seine Arbeit hervorzuheben.“

Das in Florida ansässige Unternehmen sagte außerdem, dass die Berichterstattung in den Medien, die Elon Musks Plattform verwechseln Verbraucher „X SocialMedia“ natürlich mit der Social-Media-Plattform einer X Corp.“, hieß es. Der Kläger teilte dem Gericht mit, dass er aufgrund der Umbenennung von Twitter bereits Umsatzeinbußen erlitten habe und dass die Verwirrung höchstwahrscheinlich zu seinem „finanziellen Nachteil“ anhalten werde. Vor allem, weil X Corp ganz oben in den Suchergebnissen erscheint, wenn Sie nach „x social media“ suchen – oder zumindest früher, bevor Neuigkeiten über die Klage bekannt wurden.

Darüber hinaus wurde Musks Unternehmen vorgeworfen, mehrere Markenanmeldungen für Geschäftsdatenanalysen, Werbedienstleistungen, Unternehmensberatungs- und Informationsdienste sowie Geschäfts-, Verbraucher- und Marktforschung eingereicht zu haben, die mit seinen Angeboten vergleichbar seien, obwohl es angeblich von X Social wusste Medien. Anscheinend schickte X Social Media im August 2023 ein Unterlassungsschreiben an Musks Unternehmen, doch X Corp. weigerte sich, die Verwendung des Schreibens einzustellen. Das Gericht beantragt nun eine einstweilige Verfügung, die Musks Unternehmen verbietet, Dienstleistungen mit der Marke „X“ zu vermarkten, anzubieten, zu verkaufen oder zu vertreiben. Darüber hinaus verlangt die Klägerin Schadensersatz in Höhe des Dreifachen ihrer Verluste bzw. des Gewinns der Beklagten.



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