Unterseekabel: Kommission schlägt Ausstieg aus Hochrisikoanbietern vor


Die von Euractiv eingesehene Unterseekabel-Empfehlung der Europäischen Kommission schlägt vor, riskante Anbieter von Telekommunikations-Unterseekabeln aus dem Verkehr zu ziehen, schlägt jedoch keine neue Form der finanziellen Unterstützung vor.

Nach der Sabotage eines Telekommunikations-Unterseekabels in der Ostsee durch ein chinesisches Schiff im Oktober forderte der Rat der EU die Kommission auf, eine Empfehlung zur Verbesserung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der Unterseekabel-Infrastruktur auszuarbeiten.

Euractiv könnte vor der offiziellen Veröffentlichung der Empfehlung am 21. Februar einen Entwurf des unverbindlichen Dokuments einsehen.

„Die Mitgliedstaaten werden ermutigt […] um Risiken, Schwachstellen und Abhängigkeiten, insbesondere von Hochrisikolieferanten, zu reduzieren“, heißt es im Entwurf des Dokuments.

Anbieter mit hohem Risiko

Die Kommission schlägt die Einrichtung einer „Expertengruppe für Unterseekabel-Infrastruktur“ vor, deren Aufgabe darin bestehen soll, „eine Toolbox für die Kabelsicherheit vorzulegen“.

Die Toolbox scheint als ein ähnliches Instrument wie die EU-Toolbox zur 5G-Cybersicherheit konzipiert zu sein – ein unverbindliches Instrument, das „Abhilfemaßnahmen“ für Mitgliedstaaten festlegt, die darauf abzielen, Risiken und Schwachstellen „insbesondere bei Hochrisikolieferanten“ zu verringern.

Im Rahmen der 5G-Instrumentenpalette werden die EU-Länder aufgefordert, die chinesischen Anbieter von Telekommunikationsinfrastruktur – ZTE und Huawei – auslaufen zu lassen, was bedeuten könnte, dass Huaweis Tochtergesellschaft HMN Tech gleichermaßen von der Verlegung von Unterseekabeln eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden könnte.

Finanzierung

Die Kommission schlägt jedoch keine zusätzlichen Ressourcen vor, um den Ausstieg aus Hochrisikoanbietern zu unterstützen, sondern nennt EU- und nationale Förderprogramme als Lösungen.

Allerdings sieht die Kommission zusätzliche Investitionen vor.

Sie möchte die Expertengruppe damit beauftragen, gemeinsam mit der Kommission eine priorisierte Liste von „Kabelprojekten von europäischem Interesse“ zu erstellen, die auf folgenden Kriterien basiert: erhöhte Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur, Sicherheit der Lieferkette, geostrategische Bedeutung und öffentliche Notwendigkeit.

Da die EU keine Zuständigkeit für Sicherheit hat, sind Toolboxen und Empfehlungen unverbindlich, weshalb möglicherweise kein zusätzliches Finanzierungsinstrument vorgeschlagen wird.

Nationale Maßnahmen

Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Infrastrukturen zu kartieren, Risiken und Schwachstellen in der Lieferkette zu bewerten, regelmäßige Stresstests durchzuführen und eine Behörde zu ernennen, die für die Erleichterung der Genehmigungserteilungsverfahren zuständig wäre.

Anschließend soll die Expertengruppe die Risikobewertungen der EU-Länder überprüfen und fehlende Informationen identifizieren.

Anschließend betont die Kommission Bedenken hinsichtlich der Cybersicherheit.

Unterseekabel umfassen Kabel sowie „jede Infrastruktur im Zusammenhang mit deren Bau, Betrieb, Wartung und Reparatur, wie etwa Landestationen und die mit ihnen verbundenen terrestrischen Teile des Unterseekabels“.

Landungsstationen sind das anfälligste Element für Cyberangriffe, da sie den Informationsaustausch über Seekabel überwachen.

Um dieses Problem anzugehen, empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, potenzielle Risiken und Minderungsressourcen ihrer Unterseekommunikationskabel zu kartieren.

Es stellt fest, dass dies eine relevante Ergänzung zur Umsetzung der Richtlinie zur Cybersicherheit (NIS 2) wäre, die bereits vorsieht, dass Unterseekabelvorfälle den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Erdkunde

Im Gegensatz zu Ungarn und anderen Binnenländern, vor allem in Mitteleuropa, „sind drei Inselstaaten, Zypern, Irland und Malta, fast vollständig auf Unterseekabel für die Kommunikation innerhalb der Union angewiesen“, schrieb die Kommission.

Es erwähnte auch „Mitgliedstaaten mit einem oder mehreren […] Inseln oder Regionen in äußerster Randlage“, für diese Gebiete sind jedoch keine spezifischen Bestimmungen vorgesehen.

Nächste Schritte

Die Kommission schlug einen nächsten Schritt vor und erklärte, dass „diese Empfehlung als Vorläufer für ein potenzielles gemeinsames Governance-System der Union dienen soll“.

[Edited by Zoran Radosavljevic]

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