Ubisoft klärt inaktive Konten mit Käufen, die nicht gelöscht werden können

Ubisoft hat seinen Standpunkt zur Kontolöschung weiter präzisiert und darauf hingewiesen, dass Konten, einschließlich gekaufter PC-Spiele, nicht zur Löschung berechtigt sind.

Am Wochenende berichteten Spieler, dass ihre Konten als „inaktiv“ eingestuft wurden, und behaupteten, sie würden ihre Spielekäufe verlieren.

Ubisoft antwortete, dass die Schließung des Kontos vermieden werden könne, indem man sich innerhalb eines 30-Tage-Fensters anmeldet. Jetzt gibt es weitere Aufklärung.

„Seit vielen Jahren implementieren wir unseren Kontolöschungsprozess in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DSGVO“, heißt es in einer Erklärung von Ubisoft gegenüber Eurogamer. „Unsere Richtlinien orientieren sich an den gesetzlichen Anforderungen und an den Standards der Branche. Diese Maßnahme dient auch dem Schutz unserer Spieler vor Betrug.“

Die Kontolöschung folgt einem „sehr strengen Prozess“, wobei im Folgenden vier Schlüsselkriterien aufgeführt sind:

  • Die Spielaktivität des Kontos seit seiner Erstellung
  • Die Bibliotheken des Kontos: Konten, die gekaufte PC-Spiele enthalten, können nicht gelöscht werden
  • Die Dauer der Inaktivität des Kontos, d. h. die letzte Anmeldung bei unserem Ökosystem (einschließlich von Ubisoft-Spielen auf Steam und anderen Plattformen)
  • Das Vorhandensein eines aktiven Abonnements, das mit dem Konto verknüpft ist.

Darüber hinaus gab Ubisoft an, in der Praxis „niemals Konten gelöscht zu haben, die weniger als vier Jahre inaktiv waren“.

Über einen Zeitraum von 30 Tagen werden drei E-Mails an Benutzer gesendet, in denen angeboten wird, das Konto wiederherzustellen, bevor die Löschung endgültig ist. Wenn Sie sich während dieser Zeit anmelden, erhalten Sie eine automatische Warnung und einen Link zur Reaktivierung des Kontos.

Wenn Sie jedoch Spiele in Ihrer Bibliothek gekauft haben, sollten Sie keinen Anspruch auf Löschung haben.


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