Twitch und andere Videoplattformen müssen neue Maßnahmen zum Schutz der Nutzer ergreifen • Eurogamer.net

Ofcom-Richtlinien zum Schutz der Benutzer vor schädlichen Inhalten.

Video-Sharing-Plattformen wie Twitch müssen laut Ofcom weitere Maßnahmen ergreifen, um die Nutzer vor schädlichen Inhalten zu schützen.

Neue Regelungen sollen die Nutzer vor Inhalten im Zusammenhang mit Terrorismus, sexuellem Missbrauch von Kindern und Rassismus schützen, wobei VSPs wie Twitch, TikTok, Snapchat und Vimeo voraussichtlich „angemessene Maßnahmen“ ergreifen werden.

Unter 18-Jährige müssen auch vor Material geschützt werden, das ihre körperliche, geistige oder moralische Entwicklung beeinträchtigen könnte.

VSPs werden für jeden Verstoß gegen die Richtlinien mit einer Geldstrafe belegt oder in schwerwiegenden Fällen vollständig suspendiert.

Die neuen Anforderungen traten im November 2020 in Kraft. Seitdem entwickelt Ofcom einen Regulierungsrahmen.

Das beinhaltet:

  • Bedingungen für schädliches Material haben und diese wirksam umsetzen
  • Melde-, Melde- oder Bewertungsmechanismen haben und diese wirksam implementieren
  • Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Alterssicherung und/oder elterlichen Kontrolle zum Schutz von unter 18-Jährigen
  • Etablierung einfach zu handhabender Reklamationsprozesse
  • Bereitstellung von Tools und Informationen zur Medienkompetenz

Ofcom-Studien zufolge haben 70 Prozent der VSP-Benutzer in den letzten drei Monaten etwas potenziell Schädliches gesehen, wobei ein Drittel der Benutzer direkt hasserfüllte Inhalte erlebt.

Ofcom wird keine einzelnen Videos untersuchen, verspricht aber einen “rigorosen, aber fairen” Ansatz zur Einhaltung von Standards über VSPs hinweg.

“Online-Videos spielen jetzt eine große Rolle in unserem Leben, insbesondere für Kinder”, sagte die Geschäftsführerin Dame Melanie Dawes. „Aber viele Leute sehen hasserfüllte, gewalttätige oder unangemessene Materialien, während sie sie verwenden.

“Die Plattformen, auf denen diese Videos geteilt werden, sind jetzt gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz ihrer Nutzer zu ergreifen.”


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