Südafrikas oberstes Gericht entscheidet, dass Ex-Präsident Jacob Zuma nicht für die Parlamentswahlen zugelassen ist

Das südafrikanische Verfassungsgericht entschied am Montag, dass der frühere Präsident Jacob Zuma nicht berechtigt sei, bei den Wahlen in diesem Monat für das Parlament zu kandidieren. Diese Entscheidung wurde genau beobachtet, da sie das Ergebnis der Wahl beeinflussen könnte.

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Der Fall geht auf eine Entscheidung der südafrikanischen Wahlkommission vom März zurück, Zuma mit der Begründung zu disqualifizieren, dass die Verfassung es jedem, der zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten oder länger verurteilt wurde, verbietet, einen Parlamentssitz zu bekleiden.

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Im Jahr 2021 wurde Zuma zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er bei einer Korruptionsuntersuchung nicht erschienen war.

Im April hob ein Gericht den Ausschluss mit der Begründung auf, der entsprechende Abschnitt der Verfassung gelte nur für Personen, die die Möglichkeit hätten, gegen ihre Urteile Berufung einzulegen, was bei Zuma nicht der Fall gewesen sei.

Die Wahlkommission focht diese Entscheidung daraufhin beim Verfassungsgericht an.

(Reuters)

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