Sam Smith und Normani werden wegen „offensichtlicher“ Urheberrechtsverletzung bei „Dancing with a Stranger“ verklagt

Sam Smith und Normani wurden wegen Urheberrechten an ihrem Hit „Dancing with a Stranger“ aus dem Jahr 2019 verklagt.

In der Klage, die am 4. März beim Bundesgericht von Los Angeles eingereicht wurde, behaupten die Songwriter Jordan Vincent, Rosco Banlaoi und Christopher Miranda, dass die Zusammenarbeit des Gesangsduos kopierte Elemente eines gleichnamigen Songs aus dem Jahr 2017 enthält, der auf Vincents YouTube- und Spotify-Konten hochgeladen wurde.

Die Beschwerde, ursprünglich erhalten von Rollender Stein, lautet: „Der Hook/Refrain in beiden Liedern – der bedeutendste Teil und künstlerischste Aspekt dieser Werke – enthält den Text ‚dancing with a stranger‘, der über einer nahezu identischen Melodie und Musikkomposition gesungen wird.“

Es wird außerdem behauptet, dass die Musikvideos beider Tracks ein „Mädchen enthalten, das in einem minimalistischen Studio einen Interpretationstanz aufführt, durchsetzt mit Aufnahmen des männlichen Sängers“.

Der Anzug sagt: „Ein Mädchen, das allein tanzt, ist kein offensichtliches visuelles Thema für ein Musikvideo mit dem Titel ‚Dancing with a Stranger‘, was dazu neigt, jede Vorstellung zu zerstreuen, dass diese Ähnlichkeit ein Zufall ist … Wenn auch die außergewöhnliche musikalische Ähnlichkeit zwischen den Songs berücksichtigt wird in, wird es noch deutlicher, dass es unmöglich ist, dass die rechtsverletzende Komposition und Tonaufnahme unabhängig voneinander erstellt wurden.“

Darin heißt es weiter, dass Smith, Normani und ihre Teams Zugang zu dem Song von 2017 über Thrive Records hatten, ein Label, von dem behauptet wird, dass es ursprünglich „extrem daran interessiert gewesen sei, das Lied des Klägers für einen anderen Künstler zu verwenden“.

Der Song von Smith und Normani wurde über drei Milliarden Mal gestreamt und ist in mehr als 10 Ländern mit Platin ausgezeichnet.

()Foto von Rich Fury/Getty Images für iHeartMedia und Foto von Emma McIntyre/Getty Images für Billboard))

In der Klage heißt es weiter: „Als Ergebnis der unerlaubten Verwertung des Liedes des Klägers durch die Angeklagten erhielten sie eine massive internationale Hitsingle, die erhebliche Einnahmen und Gewinne generierte.“

Der Unabhängige hat die Vertreter von Normani und Smith um einen Kommentar gebeten.

Bei der Veröffentlichung landete „Dancing with a Stranger“ an der Spitze der US-Radio-Songs-Charts und markierte Smiths zweiten und Normanis ersten Chart-Spitzenreiter auf der Liste.

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