SAG-AFTRA wird einigen wirklich unabhängigen Produzenten erlauben, während des Streiks zu filmen, wenn sie „Interimsvereinbarungen“ unterzeichnen – Update


14. JULI: SAG-AFTRA wird demnächst „Interimsvereinbarungen“ mit wirklich unabhängigen Produzenten unterzeichnen, die es vielen von ihnen ermöglichen, während des Streiks mit der Produktion zu beginnen oder diese fortzusetzen – solange sie nicht der Alliance of Motion Picture and Television Producers angeschlossen sind und sich damit einverstanden erklären rückwirkend an die Vertragsbedingungen gebunden, die schließlich mit der AMPTP bei Beilegung des Streiks vereinbart werden.

UPDATE, 15. JULI: Einer der ersten Deals dieser Art wurde bekannt gegeben.

„Was bedeutet der SAG-AFTRA-Streik für Ihre Produktion?“ fragt die Gilde auf ihrer FAQ-Seite für unabhängige Produzenten. Nachfolgend finden Sie einige der Fragen und Antworten.

Frage: „Was ist, wenn ich ein unabhängiger Produzent bin, der nicht Teil des AMPTP ist?“

Antwort: „Für unabhängig produzierte Inhalte, die in den Geltungsbereich einer Streikanordnung fallen, hat der Produzent möglicherweise Anspruch auf eine ‚Interimsvereinbarung‘, die es solchen Produktionen ermöglichen würde, während eines Streiks weiterzuarbeiten.“

Alle Arbeiten und Dienstleistungen im Rahmen der TV-/Theaterverträge und damit verbundenen Verträge sind Streicharbeiten. Dazu gehören die Ultra Low Budget Project Agreement der Gilde, die Moderate Low Budget Project Agreement, die Low Budget Theatrical Agreement und die Special New Media Agreements.

Aber wirklich unabhängige, nicht AMPTP-Produktionen, die im Rahmen dieser Vereinbarungen drehen möchten, haben möglicherweise Anspruch auf eine vorläufige Vereinbarung, die es ihnen ermöglicht, weiterhin zu filmen.

Die Gilde stellt außerdem fest, dass für Produktionen, die im Rahmen einiger der Vereinbarungen mit dem niedrigsten Budget der Gilde gedreht werden, keine vorläufige Vereinbarung erforderlich ist, da diese nicht getroffen werden. Dazu gehören die Short Project Agreement, die Micro Budget Agreement, die Student Film Agreement und die Independent New Media Agreement.

Die Gilde sagt, dass „die Bedingungen der ‚Interimsvereinbarung‘ veröffentlicht werden, sobald sie gemäß den SAG-AFTRA-Governance-Verfahren genehmigt wurden.“

Die FAQ geht weiter:

Frage: „Meine Produktion möchte das Interimsabkommen nutzen. Was ist der nächste Schritt?”

Antwort: „Wenn Sie eine vorläufige Vereinbarung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Unternehmensvertreter. Wenn Sie Fragen zum Interimsabkommen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected].“

Frage: „Was passiert, wenn ich als Produzent die Bedingungen der Interimsvereinbarung unterzeichne und ein Vertrag mit der AMPTP von der Interimsvereinbarung abweicht?“

Antwort: „SAG-AFTRA beabsichtigt, dass die ‚Interimsvereinbarung‘ künftig weitgehend an die AMPTP-Vereinbarung angepasst wird, sobald die Mitglieder Nachfolgevereinbarungen mit der AMPTP ratifizieren.“

Am ersten Tag des Schauspielerstreiks arbeiten unterdessen immer noch viele SAG-AFTRA-Mitglieder, und die Gilde ermutigt sie, dies auch weiterhin zu tun. Das liegt daran, dass sie im Rahmen eines oder mehrerer der zahlreichen Verträge der Gilde arbeiten oder Arbeit suchen, die nicht dem Streik unterliegen.

Soap-Opera-Schauspieler können zum Beispiel immer noch arbeiten, weil für sie der sogenannte Network Television Code gilt, der unabhängig und anders ist als der, der derzeit geschlossen wird – der TV-/Kino-/Streaming-Vertrag. Aus dem gleichen Grund ist auch die Mitarbeit bei Varietés, Talkshows und Gameshows erlaubt.

Um den Mitgliedern das Durchqueren des Labyrinths aus abgeschlossenen und nicht erfüllten Verträgen zu erleichtern, hat die Gilde elektronische Flyer herausgegeben, die den Mitgliedern zeigen, unter welchen Verträgen sie arbeiten können und unter welchen nicht.

WORAN SIE ARBEITEN KÖNNEN (siehe PDF hier)

Im Flyer der Gilde heißt es: „Viele unserer Mitglieder können und sollen im Rahmen verschiedener anderer Verträge weiterarbeiten. Hier ist ein kurzer Blick auf einige der Verträge, unter denen Mitglieder während des TV-/Kino-/Streaming-Streiks arbeiten können:

• Werbespots: Fernsehen, Radio und digitale Medien (einschließlich der Influencer-Vereinbarung und der Cameo for Business-Vereinbarung)

• Fernsehprogramme, die unter den Network TV Code fallen (Seifenopern, Varietés, Talkshows und Spielshows)

• Tonaufnahmen

• Musikvideos

• Interaktive/Videospiel-Vereinbarung

• Unternehmens-/Bildungs- und Nicht-Rundfunkprogramme (ehemals „Industrieprogramme“)

• Senderverträge und Rundfunknachrichten

• Fernseh- und Neue-Medien-Animation

• Synchronisation

• Hörbücher

• Kurzprojektvereinbarung (SPA)

• Mikrobudget-Projektvereinbarung (Mikro)

• Studentenfilmvereinbarung

• Unabhängige neue Medienvereinbarung (aufschiebbar)

• Unabhängige Podcast-Vereinbarung und mikromonetarisierte Podcast-Vereinbarung (einschließlich Skriptaufführung und Hosting)

• Von SAG-AFTRA genehmigte Interimsvereinbarungen (diese gelten für unabhängige Produktionen, die normalerweise durch die Fernseh-/Theaterverträge abgedeckt wären und die sich für eine solche Vereinbarung mit SAG-AFTRA qualifiziert haben)

Und bestimmte separat ausgehandelte Basiskabelverträge

WORAN SIE ARBEITEN KÖNNEN: NETZWERKCODE (siehe PDF hier)

Der Network Television Code, offiziell „National Code of Fair Practice for Network Television Broadcasting“ genannt, sei ein eigener Vertrag „und bleibt unangetastet“, heißt es im Flyer. „Das bedeutet, dass Mitglieder an Network Television Code-Produktionen mitarbeiten können.“

Dazu gehören die folgenden nicht-dramatischen Programme:

  • Varietés
  • Talkshows, Spielshows
  • Reality-/Wettbewerbsshows, besondere Veranstaltungen
  • Preisverleihungen
  • Dokumentarfilme (außer denen, die für Theateraufführungen produziert wurden)
  • Tagesserien, besser bekannt als Seifenopern.

„Künstler, die nach dem Network Television Code verpflichtet sind, zu arbeiten, sollten ihre Verträge weiterhin einhalten“, heißt es auf dem Flyer der Gilde.

WORAN SIE NICHT ARBEITEN KÖNNEN (siehe PDF hier)

„Unsere Stärke in einem Streik beruht auf der Einheit unserer Mitglieder – und ALLER unserer Mitglieder, die zusammen stark sind und den streikenden Arbeitgebern die Arbeit vorenthalten“, heißt es auf dem Flyer. „Als Mitglied müssen Sie wissen, welche Arbeit tabu ist, bis wir einen fairen Deal bekommen. Jegliche Arbeit, die unter die Fernseh-/Theaterverträge fällt, ist verboten.

Dazu gehören folgende Vereinbarungen:

  • Kodifizierte Grundvereinbarung zwischen Hersteller und SAG-AFTRA
  • SAG-AFTRA-Fernsehabkommen (einschließlich neuer Medien)
  • Spezielle Vereinbarungen über neue Medien
  • Low-Budget-Theatervertrag (LBA)
  • Moderate Low-Budget-Projektvereinbarung (MPA)
  • Ultra-Low-Budget-Projektvereinbarung (UPA)
  • SAG-AFTRA-Neumedienvereinbarung für Original- oder Derivatprogramme mit hohem Budget

ARBEITEN VOR DER KAMERA

  • Schauspielkunst
  • Singen
  • Tanzen
  • Stunts
  • Puppenspiel

ARBEITEN AUSSERHALB DER KAMERA

  • Sprachausgabe
  • Erzählen
  • Singen
  • ADR
  • Schleife

ES ENTHÄLT AUCH

  • Hintergrundschauspiel
  • Stellvertreter
  • Vorsprechen (einschließlich Selbstaufnahme)
  • Proben
  • Werbung (Kongresse, Interviews, Führungen oder Werbung über soziale Medien für alle streikten Werke oder Unternehmen)

All dies sei „solange tabu, bis wir einen fairen Deal bekommen“, sagt die Gilde.



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