Plattenfirmen verklagen Internet Archive wegen Digitalisierung und Streaming von Vintage-Schallplatten


Sony Music Entertainment, Universal Music Group und andere Plattenfirmen reichten Klage dagegen ein Das Internetarchiv am Freitag wegen Urheberrechtsverletzung.

Es geht um die „Tolles 78-Projekt,”das es Besuchern ermöglicht, digitalisierte Vintage-Schallplatten von Künstlern wie Frank Sinatra, Miles Davis und Ella Fitzgerald zu streamen, Reuters berichtet.

Entsprechend der Beschwerdehat das Internet Archive „vorsätzlich Tausende von geschützten Tonaufnahmen der Kläger ohne Genehmigung reproduziert, indem es physische Aufzeichnungen in digitale Dateien kopiert hat. Internet Archive hat diese illegal kopierten Tonaufnahmen dann vorsätzlich millionenfach von der Website des Internet Archive hochgeladen, verteilt und digital übertragen.“

Weiter heißt es: „Die Angeklagten versuchen, ihren Massendiebstahl von Generationen von Musik unter dem Deckmantel der ‚Bewahrung und Forschung‘ zu verteidigen, aber das ist ein Vorwand: Ihre Aktivitäten gehen weit über diese begrenzten Zwecke hinaus.“ Internet Archive ist unverfroren bestrebt, allen Menschen kostenlosen und unbegrenzten Zugang zu Musik zu ermöglichen, unabhängig vom Urheberrecht.“

In der Beschwerde werden 2.749 Aufnahmen genannt, von denen die Labels behaupten, das Archiv habe gegen sie verstoßen, so Reuters, wonach die Labels Schadensersatz in Höhe von bis zu 412 Millionen US-Dollar fordern.

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Etwas komisch ist, dass die Zeile in der Beschwerde über das Ziel des Archivs, kostenlosen und unbegrenzten Zugang zu Musik bereitzustellen, tatsächlich das Leitbild des Unternehmens ist: „Bereitstellung eines universellen Zugangs zu allem Wissen.

Die Klage ist auch nicht die einzige Klage, mit der die Gruppe konfrontiert ist. Im März entschied ein Richter zugunsten einer Gruppe von Buchverlagen, die die Website verklagten, weil sie ein Programm zum Verleih digitaler Bücher anbot, das ihr Urheberrecht verletzte. Diese Klage umfasste 33.000 Titel von vier Buchverlagen, und das Archiv argumentierte, dass seine Praktiken durch „Fair Use“-Gesetze geschützt seien. Das Internet Archive hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und erklärt, dass das Urteil „den Zugang zu Informationen im digitalen Zeitalter einschränkt und allen Lesern überall schadet“.

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