Nintendo verklagt Hersteller des äußerst beliebten Yuzu-Emulators


„Ob Yuzu getaggt werden kann [circumvention] „Allein die Bereitstellung von Anweisungen und Anleitungen und alles andere ist meiner Meinung nach das Kernproblem in diesem Fall“, fuhr er fort.

In einer Antwort auf Yuzu Discord schrieb das Entwicklerteam: „Wir wissen nichts anderes als die öffentliche Einreichung und sind derzeit nicht in der Lage, die Angelegenheit zu diskutieren.“

Was ist mit meinen Sicherungskopien?

In seiner Klage argumentiert Nintendo, dass „es keine rechtmäßige Möglichkeit gibt, Yuzu zum Spielen von Nintendo Switch-Spielen zu verwenden.“ Aber diese Aussage weist einige potenzielle Lücken auf, die dem Emulatorhersteller als mögliche Verteidigung dienen könnten.

Zum einen erlaubt das US Copyright Office Benutzern im Allgemeinen, Kopien rechtmäßig erworbener Software anzufertigen für Archivzwecke, mit ein paar grundlegenden Einschränkungen. Der Zugriff auf solche persönlichen Archivkopien wäre möglicherweise eine legale Nutzung für einen Emulator wie Yuzu.

Nintendo geht diesem Argument in seiner Klage direkt nach und argumentiert, dass der Kauf eines Switch-Spiels nur bedeute, dass man „die Genehmigung von Nintendo hat, diese einzelne Kopie auf einer unveränderten Nintendo Switch-Konsole zu spielen“. Jede andere Kopie sei laut Nintendo per Definition eine „nicht autorisierte Kopie“, selbst wenn sie vom ursprünglichen Käufer für den persönlichen Gebrauch erstellt wurde.

Darüber hinaus argumentiert Nintendo, dass die Verwendung von Yuzu als Möglichkeit zum Spielen legitimer Switch-Käufe auf einer anderen Plattform (z. B. einem Android-Gerät oder einem Windows-Computer) ebenfalls verboten sei. „Nintendo hat das Recht zu entscheiden, ob und wann es in den Markt für Spiele für andere Plattformen als seine eigene Konsole einsteigt“, schreibt das Unternehmen.

Loiterman glaubt, dass Nintendos Argumente dabei wahrscheinlich zu weit gehen. „Nintendo möchte sagen, dass die Lizenzvereinbarung für alle Benutzer die Nutzung des Spiels auf die Ausführung auf der Switch beschränkt“, sagte er gegenüber Ars. „Das ist problematisch, weil die 37 CFR § 201 enthält eine Reihe von Ausnahmen und Einschränkungen, wie weitreichend und anwendbar solche Lizenzbedingungen sein können.“

Homebrew und Barrierefreiheit

Yuzu-Verteidiger könnten auch auf die Lauffähigkeit des Emulators verweisen eine große Auswahl an selbst erstellten Nintendo Switch-Spielen und -Softwarevon Wetter-Tracking-Apps Zu eine Pflicht Untergang Hafen. Das Ausführen dieser Software über Yuzu ist eine legitime Nutzung, für die keine Verletzung der Nintendo-Verschlüsselung oder Software-Urheberrechte erforderlich ist.

In seiner Klage argumentiert Nintendo jedoch, dass „die überwiegende Mehrheit der Yuzu-Benutzer Yuzu verwenden, um heruntergeladene Raubkopienspiele in Yuzu zu spielen.“ Die Klage verweist beispielsweise auf Daten, aus denen hervorgeht, dass Kopien von durchgesickert sind Die Legende von Zelda: Tränen des Königreichs wurden in den anderthalb Wochen 1 Million Mal heruntergeladen Vor Die Veröffentlichung des Spiels, ein Zeitraum, in dem auch „Tausende zusätzliche zahlende Mitglieder“ zu Yuzus Patreon hinzugefügt wurden. Yuzu sei „sekundär haftbar“ für die „Herbeiführung“ dieser Art von Verstößen, argumentiert Nintendo.

Abgesehen von Anreizargumenten ist das Vorhandensein von manche Legale Homebrew-Anwendungen könnten Yuzu hier helfen. „Wir haben viele Objekte, die entweder auf legale oder illegale Weise verwendet werden können und deren Besitz oder Nutzung nicht illegal ist“, sagt Anwalt und Analyst der Spielebranche Mark Methenitis sagte Ars. „Für Dietriche gibt es zum Beispiel sowohl völlig legitime als auch illegale Anwendungsfälle, und wir beschränken den Besitz von Dietrichen nicht … Aber das sind die Balanceakte, die ein Sachverständiger im Kontext aller vorgebrachten Argumente berücksichtigen muss.“ “



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