Was du wissen musst
- Microsoft rechnet mit einer Geldstrafe von rund 425 US-Dollar wegen angeblicher Datenschutzverletzungen durch LinkedIn.
- Die irische Datenschutzkommission untersucht LinkedIn wegen gezielter Werbepraktiken.
- Microsoft wird seine Rücklage zur Zahlung des Bußgeldes erhöhen und geht davon aus, dass es im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2023 in Kraft treten wird.
Microsoft rechnet mit einer Geldstrafe von 425 Millionen US-Dollar wegen angeblicher Datenschutzverletzungen durch LinkedIn. Die irische Datenschutzkommission (IDPC) untersucht derzeit die Maßnahmen von LinkedIn im Jahr 2018. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob die gezielten Werbepraktiken von LinkedIn gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen (via Reuters).
Da die Anordnung nicht öffentlich ist, liegen uns keine konkreten Angaben zu den Vorwürfen vor. Gezielte Werbung ist derzeit ein Schwerpunkt der Europäischen Union, da sie stark auf die Daten der Menschen angewiesen ist. Der Schutz personenbezogener Daten und die Offenlegung ihrer Verwendung ist ein zentrales Element der Datenschutzgesetze der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO).
Facebook wurde Anfang des Jahres von der IDPC mit einer Geldstrafe von 1,2 Milliarden Euro belegt (via BBC). Diese Bestrafung erfolgte als Reaktion auf Verstöße gegen die DSGVO-Datenschutzgesetze der EU. Die innerhalb der Europäischen Union verhängten Geldbußen können recht hoch sein, da Verstöße mit Geldstrafen von bis zu 4 % ihres weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres belegt werden können.
IDPC antwortete nicht auf eine Anfrage von Reuters nach einem Kommentar. Microsoft gab die folgende Erklärung heraus:
„Nach Prüfung und Analyse würde das Unternehmen seine bestehende Rücklage für diese Angelegenheit erhöhen und, basierend auf den aktuellen Wechselkursen, im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2023 eine Belastung in Höhe von etwa 425 Millionen US-Dollar verbuchen.“
Laut Reuters wurde Microsoft im April über die vorläufige Entscheidung informiert. Der Technologieriese plant, das Bußgeld anzufechten, sobald das IDPC es in seiner endgültigen Form verhängt hat.