Mia Goth wird beschuldigt, „MaXXXine“-Hintergrundschauspielerin in neuem Rechtsstreit gegen den Kopf getreten zu haben. Beliebteste Pflichtlektüre. Melden Sie sich für den Variety-Newsletter an. Mehr von unseren Marken


Ein Hintergrundschauspieler verklagte am Freitag Mia Goth und behauptete, sie habe ihm während einer Szene im vergangenen April absichtlich gegen den Kopf getreten.

James Hunter behauptet, er habe eine Gehirnerschütterung erlitten, nachdem Goth ihn während der Produktion der A24-Fortsetzung „MaXXXine“ getreten hatte. Der Film ist der dritte in einer Trilogie von Horrorfilmen unter der Regie von Ti West und mit Goth in der Hauptrolle, nach „X“ und „Pearl“, die beide im Jahr 2022 veröffentlicht wurden.

In der Klage gibt Hunter an, dass er für drei Arbeitstage angeheuert wurde, um die Rolle des „toten Gemeindemitglieds“ zu spielen. In der ersten Nacht der Dreharbeiten lag er mehrere Stunden lang mit Kunstblut bedeckt auf dem Boden und „erduldete Ameisen und Mücken“.

In der Szene sollte Goth an ihm vorbeirennen und manchmal über ihn hinwegsteigen, nach unten schauen und weiterrennen.

In der Klage wird behauptet, dass Goth bei der vierten Einstellung beinahe auf ihn getreten wäre. Hunter beschwerte sich beim zweiten Regieassistenten und die Bedenken wurden an Goth weitergeleitet.

In der nächsten Aufnahme, so heißt es in der Klageschrift, trat Goth ihm absichtlich mit ihrem Stiefel gegen den Kopf. Nachdem die Szene zu Ende war, behauptet Hunter, er sei im Badezimmer gewesen, als Goth hereingekommen sei, und habe ihn „verhöhnt, verspottet und herabgesetzt“ und ihn herausgefordert, etwas dagegen zu unternehmen.

Hunter spürte Schmerzen im Kopf. Das Kunstblut war auch auf seinem Gewand eingetrocknet, was ihm laut Klage Schmerzen bereitete, als er es auszog.

Auf der Heimfahrt verspürte er Schwindelgefühle und musste zweimal anhalten. Am nächsten Tag teilte ihm die Casting-Agentur mit, dass die Produktion ihn laut Klageschrift für die verbleibenden zwei Tage nicht zurück haben wolle.

Die Klage wirft Goth Körperverletzung vor und beinhaltet auch eine Klage wegen unrechtmäßiger Kündigung gegen A24, Goth und West.

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