Italiens 870-Millionen-Euro-Steuerfall gegen Meta steht vor der EU-Prüfung


Eine Prüfung durch die italienische Finanzpolizei ergab, dass Meta-Benutzerregistrierungen als steuerpflichtige Transaktion angesehen werden könnten, da sie den nicht monetären Austausch eines Mitgliedskontos gegen die persönlichen Daten des Benutzers implizieren.

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Eine italienische Steuerforderung gegen Meta wurde zur Prüfung an den Mehrwertsteuerausschuss der Europäischen Kommission weitergeleitet, teilten drei Quellen mit direkter Kenntnis der Angelegenheit Reuters mit.

Das in den USA ansässige Unternehmen, zu dem unter anderem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, sieht sich in Italien mit einer potenziellen Steuerlast von rund 870 Millionen Euro konfrontiert, nachdem die Mailänder Staatsanwaltschaft auf der Grundlage einer Prüfung durch die Steuerpolizei Ermittlungen gegen das Unternehmen eingeleitet hat.

Obwohl es sich um eine bescheidene Summe für ein Unternehmen handelt, das im vergangenen Jahr einen Umsatz von mehr als 32 Milliarden US-Dollar (29 Milliarden Euro) erwirtschaftete, könnte der Fall viel weitreichendere Folgen haben, da es davon abhängt, wie Meta Zugang zu seinen Diensten bereitstellt.

Die Prüfung sei von der italienischen Finanzpolizei Guardia di Finanza geplant und durchgeführt worden, heißt es Meta Benutzerregistrierungen könnten als steuerpflichtige Transaktion angesehen werden, da sie den nicht-monetären Austausch eines Mitgliedskontos gegen die persönlichen Daten des Benutzers beinhalten.

Das Unternehmen hat wiederholt erklärt, dass es die Idee, dass die Bereitstellung des Zugangs zu Online-Plattformen für Nutzer der Umsatzsteuer (MwSt.) unterliegen sollte, entschieden ablehnt.

Laut Reuters sagten die drei Quellen, dass die italienische Steuerbehörde aufgrund der Sensibilität und des beispiellosen Charakters des Themas im September über das Finanzministerium der nationalen Regierung eine Anfrage für eine technische Bewertung an den Mehrwertsteuerausschuss der Europäischen Kommission gesendet habe.

Die angeforderte Stellungnahme betraf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Online-Diensten, die von bereitgestellt werden Soziales Netzwerk als Gegenleistung für die Bereitstellung der Daten seiner Nutzer.

Die Einschätzung des EU-Mehrwertsteuerausschusses – deren Zeitpunkt noch nicht bekannt ist – wird unverbindlich sein. Allerdings könnte ein „Nein“ das Ministerium und die Steuerbehörde dazu veranlassen, die Anfechtung von Meta einzustellen und letztendlich auch die strafrechtlichen Ermittlungen der Mailänder Staatsanwaltschaft einzustellen, sagten die Quellen.

Da es sich bei der Mehrwertsteuer um eine harmonisierte Steuer auf europäischer Ebene handelt, würde sie, wenn man davon ausgeht, dass sie in Italien gilt, automatisch auch für alle anderen EU-Mitgliedstaaten gelten.

Eine solche steuerliche Behandlung könnte in der EU auch auf alle anderen multinationalen Internetplattformen ausgeweitet werden, die den freien Zugangsmodus im Austausch gegen Benutzerdaten nutzen.

Ein Sprecher der Europäischen Kommission lehnte es ab, sich direkt zu diesem Thema zu äußern, und wies darauf hin, dass es sich beim Mehrwertsteuerausschuss um eine unabhängige Beratergruppe handele.

“Der MwSt „Der Ausschuss befasst sich regelmäßig mit von den Mitgliedstaaten aufgeworfenen Fragen und sowohl das Ergebnis als auch der Zeitrahmen hängen von der Tagesordnung ab“, sagte der Sprecher.

Die italienische Steuerbehörde lehnte eine Stellungnahme zu dem Thema ab und Meta reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.

Die Guardia di Finanza hat ein Modell berechnet, nach dem Meta im Jahr 2021 vor Ort rund 220 Millionen Euro Mehrwertsteuer hätte zahlen müssen.

Sie berechneten außerdem, dass die für 2015–2021 fällige Mehrwertsteuer insgesamt 870 Millionen Euro betragen würde.

Italien hat andere Technologieunternehmen wegen der Besteuerung verfolgt. Immobilienvermietungsplattform Airbnb kündigte diesen Monat an, 576 Millionen Euro an die italienische Steuerbehörde zu zahlen, um ausstehende Einkommenssteuerverbindlichkeiten für 2017–2021 zu begleichen.

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