Eine BARBER-Ladenbesitzerin ist am Boden zerstört, nachdem vor ihrem Laden doppeltes Gelb gestrichen wurde – sie sagte, es werde ihre Kunden kosten.
Louise Winman eröffnete Lou’s It vor über 20 Jahren und sagte, es sei “herzzerreißend”, zu sehen, dass ihre Stammgäste, die Rentner sind, jetzt Schwierigkeiten haben, ihren Termin wahrzunehmen.
Ihre Kunden konnten früher draußen parken und ein paar Meter zu Fuß gehen, um sich die Haare schneiden zu lassen, aber Louise macht sich jetzt Sorgen, dass sie wegen des Zugangs woanders hingehen werden.
Die 51-Jährige sagte, die Linien, die letzte Woche auf die Straße gemalt wurden, erstreckten sich über ihr gesamtes Geschäft in Southampton und bis zu einem nahe gelegenen Haus.
Louise sagte: „Es ist herzzerreißend zu sehen, wie eine ältere Person aus ihrem Fahrzeug steigt und Sie nicht erreichen kann, also gehe ich zu Fuß, um ihnen über die Straße zu helfen, um es ihnen leichter zu machen.
„Mich persönlich hat es so am Boden zerstört, dass Menschen mit einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine große Strecke zum Einkaufen zu gehen – sie haben Angst, sie könnten sich verletzen und nicht zu mir kommen , also wollen sie ihre Häuser nicht verlassen.
„Letzte Woche sind sie aufgetaucht und haben gesagt, sie würden sie bis zur Auffahrt streichen [of a nearby house] Das sind fast 16 Yards und die gesamte Länge der Vorderseite meines Ladens.“
Einer von Louises Stammgästen, Geoffrey Wilkinson, 80, lässt sich dort seit der Eröffnung die Haare schneiden.
Er sagte: „Ich gehe seit 20 Jahren zu diesem Friseur und hatte nie Probleme, dort zu parken.
„Ich hatte das Glück, dass ich einen Platz in der Nähe des Ladens bekommen habe, sonst könnte ich nicht laufen. Ich verstehe nicht, warum sie das tun würden.“
Der Stadtrat von Southampton sagte, er habe im vergangenen Dezember eine Konsultation durchgeführt, aber es seien keine Einwände eingegangen, berichtet die Tägliches Echo.
Ein Sprecher des Rates sagte: „Es gibt kein Mindest- oder Höchstmaß für die Beschränkungen ‚Kein Warten zu jeder Zeit‘.
„Die Straßenverkehrsordnung empfiehlt 10 m auf beiden Seiten und gegenüber einer Kreuzung, wobei die Straßengeometrie und andere Faktoren die tatsächliche Länge der Beschränkung bestimmen.“