Französisches Berufungsgericht fällt Urteil im Fall der Abhörung von Sarkozy wegen Korruption

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Ein französisches Berufungsgericht wird am Mittwoch sein Urteil in einem von mehreren Fällen von Korruption und illegaler Wahlkampffinanzierung verkünden, an denen Ex-Präsident Nicolas Sarkozy beteiligt ist.

Der 68-Jährige, der von 2007 bis 2012 eine Amtszeit innehatte, steckt seit seinem Ausscheiden aus dem Amt in rechtlichen Schwierigkeiten.

Im März 2021 wurde er wegen Korruption und Einflussnahme über eine geheime Telefonleitung, die durch Abhören entdeckt wurde, zu drei Jahren Gefängnis verurteilt – zwei davon auf Bewährung und einer zu Hause mit elektronischem Armband.

Das Gericht stellte fest, dass Sarkozy und sein ehemaliger Anwalt Thierry Herzog einen „Korruptionspakt“ mit dem Richter Gilbert Azibert geschlossen hatten, um Informationen über eine rechtliche Untersuchung zu erhalten und weiterzugeben.

Ermittler hatten Sarkozys zwei offizielle Telefonanschlüsse abgehört. Sie fanden heraus, dass er 2014 ein drittes inoffizielles Exemplar unter dem Namen „Paul Bismuth“ herausbringen ließ, über das er mit Herzog kommunizierte.

Der Inhalt dieser Telefonate führte zum Korruptionsurteil 2021.

Der frühere Anführer bestritt die Vorwürfe und legte sofort Berufung gegen seine Verurteilung ein.

Am ersten Tag der Berufungsverhandlung im Dezember letzten Jahres sagte er, er habe „nie jemanden korrumpiert“.

Seine Gespräche mit Herzog wurden nun erstmals vor Gericht verhandelt und werden für die Entscheidung am Mittwoch von zentraler Bedeutung sein.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, Sarkozy, Herzog und Azibert jeweils zu drei Jahren Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Sie haben außerdem gefordert, dass Sarkozy und Azibert, 76, von öffentlichen Ämtern suspendiert werden und Herzog, 67, jeweils für fünf Jahre von der Anwaltstätigkeit ausgeschlossen wird.

Zwei weitere Fälle

Der sogenannte Bismuth-Fall ist nur einer von mehreren, in denen der Mann verfolgt wird, der während seiner Amtszeit als „Hyperpräsident“ bezeichnet wurde.

Sarkozy wird im sogenannten Bygmalion-Fall, in dem er in erster Instanz zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, ab November 2023 erneut im Berufungsverfahren verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft warf Sarkozys Team vor, für seinen aufwendigen Wiederwahlkampf 2012 fast das Doppelte des gesetzlich zulässigen Betrags ausgegeben zu haben, und nutzte dabei falsche Abrechnungen einer PR-Firma namens Bygmalion. Er hat jegliches Fehlverhalten bestritten.

Und französische Staatsanwälte forderten am Donnerstag ein neues Verfahren gegen ihn wegen angeblicher libyscher Finanzierung seines Wahlkampfs 2007.

Frankreichs Staatsanwälte für Finanzkriminalität sagten, Sarkozy und zwölf weitere müssten sich vor Gericht verantworten, weil sie vom Regime des damaligen libyschen Führers Moamer Gaddafi Millionen von Euro an Finanzierung für seinen letztendlich siegreichen Wahlkampf beantragt hätten.

Sarkozy wird Korruption, illegale Wahlkampffinanzierung und das Verheimlichen der Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen, hat jedoch stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Ermittlungsrichter haben das letzte Wort darüber, ob der Prozess durchgeführt wird oder nicht.

Trotz seiner rechtlichen Probleme genießt Sarkozy immer noch erheblichen Einfluss und Popularität auf der rechten Seite der französischen Politik und genießt das Ohr des amtierenden Präsidenten Emmanuel Macron.

(AFP)

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