EU-Kommission schlägt vor, den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat für weitere zehn Jahre zuzulassen

Die Europäische Kommission schlägt in einem am Mittwoch veröffentlichten Text vor, den Einsatz des umstrittenen und weit verbreiteten Herbizids Glyphosat in der EU um zehn Jahre zu verlängern, nachdem ein Bericht keinen Grund sah, ihn zu blockieren.

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Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden den Vorschlag am Freitag diskutieren. Es muss bei einer Sitzung am 13. Oktober von einer gewichteten Mehrheit der Länder genehmigt werden.

Die derzeitige Zulassung lief im Dezember 2022 aus, wurde jedoch um ein Jahr verlängert, bis eine wissenschaftliche Studie über das Herbizid, eines der am häufigsten verwendeten Unkrautvernichtungsmittel weltweit, durchgeführt wurde.

Der Vorschlag kam, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit im Juli erklärt hatte, sie habe keine „kritischen Problembereiche“ gefunden, die eine erneute Zulassung von Glyphosat verhindern würden, was eine Gegenreaktion von Umweltgruppen auslöste.

Umweltaktivisten sagten, es gebe wissenschaftliche Beweise dafür, dass Glyphosat Krebs verursachen, Wasserlebewesen vergiften und für wichtige Bestäuber wie Bienen tödlich sein kann.

Der Vorschlag der Kommission würde die Nutzung bis zum 15. Dezember 2033 genehmigen, was dem Doppelten der vorherigen Fünfjahresgenehmigung, aber weniger als dem ursprünglich geplanten Zeitraum von 15 Jahren entspricht.

Der Text besagt, dass der Einsatz von Glyphosat mit „Maßnahmen zur Risikominderung“ einhergehen muss.

Beispielsweise muss es auf einem Feld einen „nicht besprühten Pufferstreifen“ von fünf bis zehn Metern (16 bis 33 Fuß) und Geräte geben, die verwendet werden, um die „Spritzabdrift“ drastisch zu reduzieren.

Der Bericht der EU-Agentur stellte fest, dass es in einigen Bereichen Lücken in den Daten gab, und stellte bei 12 von 23 der vorgeschlagenen Verwendungen von Glyphosat „ein hohes langfristiges Risiko für Säugetiere fest“.

Um dieses Problem anzugehen, forderte die Kommission die Mitgliedstaaten, die auf nationaler Ebene für die Erteilung von Genehmigungen und die Festlegung von Nutzungsbedingungen zuständig sind, auf, den Auswirkungen auf die Umwelt „besondere Aufmerksamkeit zu schenken“.

Der Text verbietet nun auch die Verwendung von Glyphosat zur Austrocknung – dem Trocknen einer Ernte vor der Ernte.

Die Europäische Chemikalienagentur erklärte letztes Jahr, dass wissenschaftliche Beweise die Einstufung von Glyphosat als Karzinogen nicht rechtfertigen.

(AFP)

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