Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zur Angleichung bestimmter Länder an restriktive Maßnahmen in Bezug auf Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen


Am 20. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1986 des Rates angenommen1.

Der Rat hat der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP drei Personen und eine Einrichtung, die an der Entwicklung und Lieferung von unbemannten Luftfahrzeugen an Russland beteiligt sind, hinzugefügt.

Die Kandidatenländer Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und die Ukraine, das potenzielle Kandidatenland Bosnien und Herzegowina2und die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen, Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums, schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie stellen sicher, dass ihre nationale Politik diesem Ratsbeschluss entspricht.

Die Europäische Union nimmt diese Verpflichtung zur Kenntnis und begrüßt sie.


1Veröffentlicht am 20.10.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 272 I, S.5.

2Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien und Herzegowina nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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