Digital Currency Group schließt institutionelle Handelseinheit TradeBlock

Der Risikokapitalkonzern Digital Currency Group (DCG) schließt seine Prime-Brokerage-Tochter TradeBlock und verweist auf die Lage der Gesamtwirtschaft und ein unsicheres regulatorisches Umfeld für Krypto in den Vereinigten Staaten.

Laut einem Bericht vom 25. Mai Bericht Laut Bloomberg wird TradeBlock unter der Leitung von Breanne Madigan offiziell mit der Schließung mit Wirkung zum 31. Mai beginnen.

„Aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage und des anhaltenden Krypto-Winters sowie des schwierigen regulatorischen Umfelds für digitale Vermögenswerte in den USA haben wir beschlossen, den Bereich der institutionellen Handelsplattformen einzustellen“, sagte ein Sprecher Berichten zufolge gegenüber Bloomberg.

DCG und sein Unternehmensportfolio standen im anhaltenden Krypto-Winter vor Herausforderungen. Die Schließung von TradeBlock erfolgt, nachdem DCG bereits im Januar 2023 den Hauptsitz seiner Vermögensverwaltungsabteilung geschlossen hatte.

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In einer früheren Berichterstattung berichtete Cointelegraph, dass DCG-Unternehmen aufgrund der Ansteckung durch den Zusammenbruch von FTX und den Krypto-Abschwung über 500 Mitarbeiter entlassen hatten.

Auch der Risikokapitalkonzern DCG meldete im Jahr 2022 Verluste von über 1 Milliarde US-Dollar. Die Verluste wurden hauptsächlich auf den Welleneffekt zurückgeführt, der durch den Untergang des Kryptowährungs-Hedgefonds Three Arrows Capital verursacht wurde.

In neueren Entwicklungen hat DCG eine Schuldentilgung in Höhe von 630 Millionen US-Dollar gegenüber Gemini versäumt. Die in Schwierigkeiten geratene Kryptowährungsbörse Gemini erwägt angeblich eine Nachsichtsoption in Bezug auf DCG, das kürzlich keine Rückzahlung in Höhe von 630 Millionen US-Dollar leisten konnte.

Nachsicht würde es dem Kreditnehmer DCG ermöglichen, Zahlungen vorübergehend zu reduzieren oder auszusetzen, in der Erwartung, sie später wieder aufzunehmen. Gemini gab an, dass die Erwägung einer Nachsicht teilweise von der Bereitschaft der DCG abhängen würde, sich an gutgläubigen Verhandlungen über eine einvernehmliche Vereinbarung zu beteiligen.

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