Die Schweizer Regierung befürwortet keine Entschädigung für journalistische „Schnipsel“, die von Online-Diensten veröffentlicht werden


GENF (AP) – Die Schweizer Exekutive befürwortet nach eigenen Angaben Änderungen im Urheberrecht, um große Online-Dienstleister – darunter Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen – zu verpflichten, Medienunternehmen für die Nutzung ihrer journalistischen Inhalte zu bezahlen, auch für kleine Auszüge, sogenannte „Snippets“.

Der Bundesrat, das Exekutivorgan der Schweiz, gab am Mittwoch bekannt, dass er eine viermonatige Prüfung einer vorgeschlagenen Gesetzesänderung zur Verbesserung der Vergütung von Journalisten und ihren Medienunternehmen eingeleitet hat.

Die Regierung wies auf die Bedeutung der öffentlichen Debatte in einer Demokratie hin, die sich inzwischen weitgehend auf das Internet verlagert habe.

„Die von Suchmaschinen, sozialen Medien und Multimedia-Plattformen angebotenen Inhalte basieren größtenteils auf journalistischen Arbeiten traditioneller Verlagsmedien“, heißt es in einer Regierungserklärung. Kurze Vorschauen journalistischer Inhalte – oder „Snippets“ – sind derzeit nicht durch das Schweizer Urheberrecht geschützt.

Es hieß, dass Medienunternehmen und Journalisten keine Vergütung von Online-Dienstleistern erhalten, die ihre Arbeit nutzen. Die Höhe einer solchen Entschädigung müsste zwischen den Akteuren der Branche ausgehandelt werden.

„Der Bundesrat schlägt vor, dass große Online-Dienstleister Medienunternehmen für die Nutzung von Snippets vergüten müssen“, sagte die Regierung. „Wenn beispielsweise eine große Suchmaschine in ihren Suchergebnissen Ausschnitte aus Zeitungsartikeln anzeigt, muss der Online-Dienstleister dafür künftig eine Vergütung zahlen.

Nur die grössten Online-Dienste, die jährlich mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung an Nutzern anziehen, müssten eine solche Entschädigung zahlen. Die Bevölkerung der Schweiz betrug Ende letzten Jahres rund 8,8 Millionen.

Die Schweizer Regierung verwies auf Veränderungen im Ausland, darunter eine Richtlinie der Europäischen Union – zu deren 27 Mitgliedsstaaten die Schweiz nicht zählt –, die Medienunternehmen dabei half, ihre Interessen bei Online-Diensten zu verteidigen.

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