Die Mitgliedstaaten einigen sich auf eine vorübergehende Ausnahme von Zeitnischenregeln auf EU-Flughäfen


Um sicherzustellen, dass die EU angemessen auf die aktuelle Situation in diesem Bereich reagiert Lufttransporthaben die Mitgliedstaaten heute eine Einigung über die Befreiung von der Verpflichtung zur Nutzung von Zeitnischen auf EU-Flughäfen erzielt. Der Deal sieht vor vorübergehende Maßnahmen hauptsächlich als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen sowie auf die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf den Flugverkehr.

Die aktuelle Situation im Luftverkehr ist gekennzeichnet durch a deutliche Rückkehr der Passagiernachfrage im Sommer dieses Jahreswie Flughäfen und Fluggesellschaften waren nicht in der Lage, die Kapazität vollständig neu zu starten in der erforderlichen Geschwindigkeit. Es wird erwartet, dass sich dieser Aufwärtstrend fortsetzt, obwohl er in den kommenden Monaten unter dem Niveau vor Covid bleiben wird und von Markt oder Region zu Region sehr unterschiedlich ist. Die neuesten Statistiken zeigen den Flugbetrieb unterhalb der Basisprognose. In Bezug auf die kommende Wintersaison ab Ende Oktober einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, dass ein hohes Maß an Unsicherheit aufgrund von Inflation, Energiekrisen, einer möglichen Rückkehr von COVID-19-Wellen und damit verbundenen Maßnahmen sowie der Entwicklung des Krieges, müssen berücksichtigt werden.

Jaroslav Zajíček, Stellvertretender Ständiger Vertreter der Tschechischen Republik

Der Flugverkehr erreicht wieder das Vor-Pandemie-Volumen. Diese neue Verordnung soll eine schrittweise Rückkehr zur Normalität im Einklang mit diesem Trend sicherstellen. Es wird Flughäfen und Luftfahrtunternehmen mehr Sicherheit bieten, die Konnektivität in ganz Europa verbessern und das Leben von Flugreisenden erleichtern.

Jaroslav Zajíček, Stellvertretender Ständiger Vertreter der Tschechischen Republik

Das Mandat des Rates bestätigt den im Kommissionsvorschlag befürworteten Weg, sich in Richtung Normalität zu bewegen und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten. Um angesichts der Unsicherheit ein schrittweises Vorgehen zu gewährleisten, haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass a eine allgemeine Slot-Erleichterung von 75 % würde weiterhin gelten während der Wintersaison, die bis zum 25. März 2023 dauert. Bei dringendem Bedarf aufgrund einer epidemiologischen Krise oder des Krieges wird die Kommission ermächtigt, diese Vorschrift durch delegierte Rechtsakte zu ändern. Darüber hinaus können Luftfahrtunternehmen begründete ungenutzte Zeitnischen nutzen und diese als betrieben zählen. Andererseits verlieren Luftfahrtunternehmen, denen der Flug in den Luftraum der Union untersagt ist, sofort ihre Zeitnischen. Die neue Verordnung gilt für die kommende Wintersaison und bis zum Ende der Sommersaison des nächsten Jahres, für die die standardmäßige 80 %-Slot-Nutzungsregel gilt, es sei denn, die Kommission erlässt einen delegierten Rechtsakt, um diese Regel krisenbedingt zu ändern Störungen.

Nächste Schritte

Die heutige Einigung der Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (COREPER) im Einklang mit der am 6. Oktober angenommenen Position des Europäischen Parlaments ebnet den Weg für eine dringende Annahme der neuen Verordnung. Der Rat wird den Gesetzgebungsakt voraussichtlich am 17. Oktober 2022 annehmen.

Hintergrund

Verordnung Nr. 95/93 des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen an Gemeinschaftsflughäfen wurde zunächst durch die Verordnung 2020/459 als Reaktion auf den Ausbruch der COVID-19-Pandemie geändert, indem die „Use-it-or-lose-it-Regel“ für Zeitnischen vollständig ausgesetzt und damit a vollständiger Verzichtbis 27. März 2021.

Diese Verordnung wurde am 16. Februar 2021 durch die Verordnung (EU) 2021/250 weiter geändert, wodurch a Nutzungsrate von 50% für die Sommersaison 2021. Dieser Satz setzte sich im Winter 2021/22 fort und war dann auf 64% erhöht durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/255 der Kommission für diese Sommersaison (Planungszeitraum 27. März bis 29. Oktober 2022). Die Ermächtigung für delegierte Rechtsakte der Kommission ist zwischenzeitlich abgelaufen.

Die derzeit vorgeschlagene Verordnung kehrt schrittweise zu dem zurück original 80% Schwellenwert für die Nutzung von Zeitnischen, wobei Luftfahrtunternehmen von der berechtigten Nichtnutzung von Zeitnischen infolge negativer Folgen von Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID profitieren, wobei neue Ausnahmen hinzugefügt werden, die die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine angehen.

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