Die französische Nationalversammlung stimmt über die Verankerung des Rechts der Frauen auf Abtreibung in der französischen Verfassung ab


Die französische Nationalversammlung wird darüber abstimmen, das Recht der Frauen auf Abtreibung in der französischen Verfassung zu verankern.

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Die französische Nationalversammlung nimmt am Dienstag einen Gesetzentwurf an, der das Recht einer Frau auf Abtreibung in der französischen Verfassung verankern soll. Dies ist der erste wichtige Schritt in einem Gesetzgebungsprozess, der auch eine Abstimmung im Senat erfordert.

Die Maßnahme wurde von Präsident Emmanuel Macron nach einer Rücknahme des Abtreibungsrechts in den Vereinigten Staaten versprochen. Macrons Regierung möchte, dass Artikel 34 der französischen Verfassung dahingehend geändert wird, dass „das Gesetz die Bedingungen festlegt, unter denen die Freiheit der Frauen ausgeübt wird, eine Abtreibung in Anspruch zu nehmen, die garantiert ist.“

Eine Verfassungsänderung muss von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet und dann entweder in einem Referendum oder mit einer Dreifünftelmehrheit einer gemeinsamen Parlamentssitzung angenommen werden. Macrons Regierung strebt die zweite Methode an, obwohl die Unterstützung der Maßnahme im Senat weniger sicher ist als in der Nationalversammlung.

Keine der großen im Parlament vertretenen politischen Parteien Frankreichs stellt das Recht auf Abtreibung in Frage, und es wird erwartet, dass eine Mehrheit der Abgeordneten in der Nationalversammlung, dem Unterhaus des Parlaments, für den Vorschlag stimmen wird.

Einige Mitglieder der konservativen Mehrheit im Senat haben den Wortlaut des Vorschlags kritisiert, was seine Verabschiedung dort unsicherer macht. Sollte die gleiche Version des Gesetzentwurfs letztlich beide Kammern passieren, würde Macron eine Sondersitzung aller Gesetzgeber einberufen, um eine Dreifünftelmehrheit zu erreichen.

Abtreibung wurde in Frankreich durch ein Gesetz von 1975 entkriminalisiert, aber die Verfassung enthält nichts, was Abtreibungsrechte garantieren würde.

Die Regierung argumentierte in ihrer Einleitung zum Gesetzentwurf, dass das Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten bedroht sei, wo der Oberste Gerichtshof 2022 ein 50 Jahre altes Urteil aufhob, das das Recht auf Abtreibung garantiert hatte.

„Leider ist dieses Ereignis kein Einzelfall: In vielen Ländern, auch in Europa, gibt es Meinungsströmungen, die die Freiheit der Frauen, ihre Schwangerschaft abzubrechen, wenn sie es wünschen, um jeden Preis behindern wollen“, heißt es in der Einleitung der französischen Gesetzgebung.

In Polen führte eine umstrittene Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Abtreibungsgesetzes im vergangenen Jahr zu Protesten im Land. Das polnische Verfassungsgericht entschied 2020, dass Frauen bei schweren fetalen Missbildungen, darunter dem Down-Syndrom, keine Schwangerschaften mehr abbrechen dürfen.

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