Die Erwartungen an das E-Verwaltungsversprechen der Bundesregierung sind hoch


Die Erwartungen an einen erfolgreichen Übergang zur E-Verwaltung in Deutschland sind bei Politikern und Wirtschaftsführern hoch, doch in Wirklichkeit verläuft die Umsetzung schleppend und die Gesetze, die ihn erleichtern sollen, stehen in der Kritik, dass sie keine Prioritäten setzen.

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Obwohl Deutschland eine Wirtschaftsmacht ist, die fast ein Viertel des gesamten BIP der EU erwirtschaftet, liegt es laut EU Digital Economy and Society Index (DESI) bei der Digitalisierung auf Platz 13 der EU-Länder.

Daher wächst der Druck auf Deutschland, zu einem stärker digitalisierten Verwaltungsrahmen überzugehen.

„Die Welt braucht ein gesundes und lebendiges Europa. Die Welt braucht ein „intelligentes“ Europa. Aber ein „intelligentes“ Europa ist unmöglich, wenn Deutschland kein „intelligentes“ Land ist. „Deutschland kann nur dann ein ‚intelligentes‘ Land sein, wenn es eine ‚intelligente‘ Regierung hat“, sagte Brad Smith, stellvertretender Vorsitzender und Präsident von Microsoft, bei der Smart Country Convention (SCCON).

„Und eine ‚intelligente‘ Regierung der Zukunft basiert auf zwei Dingen: ‚intelligenten‘ Menschen und ‚intelligenter‘ Technologie“, fügte Smith hinzu.

Auch bei den politischen Entscheidungsträgern in Deutschland herrscht ein Gefühl der Dringlichkeit. Der deutsche Justizminister Marco Buschmann sagte, der Staat habe keine Zukunft, wenn er nicht auch digital sei; „Sonst wird den Bürgern das Vertrauen entzogen.“

„Es ist zwingend erforderlich, dass wir die Digitalisierung des Staates vorantreiben. Sonst können wir gar nicht erst über künstliche Intelligenz reden“, fügte Buschmann hinzu.

Bei der Modernisierung der Verwaltung versprach die Regierung, die Bürger nicht aus den Augen zu verlieren.

„Es geht um Menschen, um Bürger. Sie müssen in der Lage sein, die Chancen neuer Technologien zu nutzen. Sie müssen vor den Risiken der Cyberwelt geschützt werden“, sagte die deutsche Innenministerin Nancy Faeser und betonte, dass die Demokratisierung des Datenzugriffs von entscheidender Bedeutung für die Förderung von Teilhabe und Inklusion sei.

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Online-Zugangsgesetz im Zentrum der Debatte

Im Zentrum des Digitalisierungsschubs steht das Änderungsgesetz zum Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0). Mit der ersten Fassung, die 2017 in Kraft trat, hat sich Berlin zum Ziel gesetzt, alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen, auch Frontend-Digitalisierung genannt, online verfügbar zu machen.

Da die Frist längst abgelaufen ist und das ursprüngliche OZG immer noch umgesetzt wird, ist die zweite Version auf dem Weg.

Die erste Lesung des Änderungsgesetzes OZG 2.0 fand Ende September statt, eine zweite Lesung des Änderungsgesetzes soll demnächst im Bundestag stattfinden.

Das OZG 2.0 soll nun die Digitalisierung interner Verwaltungsprozesse und Fachverfahren, die sogenannte Backend-Digitalisierung, zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, um neu entwickelte Online-Verfahren auf allen Ebenen nutzbar zu machen.

Durch die Neufassung soll vermieden werden, dass Verwaltungsleistungen online beantragt, dann aber in der öffentlichen Verwaltung auf Papier abgewickelt werden. Das Änderungsgesetz ist auch stärker mit der Modernisierung der Verwaltungsregister verknüpft, einem Kernbereich der Verwaltungsdigitalisierung.

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Reality-Check

Allerdings stößt das Änderungsgesetz bereits auf Kritik, etwa vom Deutschen Rat zur Überprüfung rechtlicher Normen und Anfang Oktober von Experten der Anhörung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten.

Kritiker bemängeln eine mangelnde Priorisierung der wichtigsten und am häufigsten in Anspruch genommenen Verwaltungsdienstleistungen wie Unternehmensgründung, Ummeldung, Familienbeihilfe und Fahrzeugzulassung, die nicht durch standardisierte und durchgängig digitale Prozesse für jedermann zugänglich gemacht würden.

Sie sagen auch, dass der Modernisierung der zugrunde liegenden IT-Infrastruktur und der Entwicklung einer ebenenübergreifenden digitalen Policy-Governance nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Eines der Haupthindernisse sind die unterschiedlichen Rahmenarchitekturen der Länder und Kommunen, die die Umsetzung erschweren.

Das aktuelle Problem besteht beispielsweise darin, dass Unternehmen beim Ausbau von Gigabit-Glasfasernetzen mit vielen verschiedenen Kommunen zusammenarbeiten müssen. Je nach Gemeindesystem müssen diese Unternehmen ihre Bauanträge und Genehmigungsverträge einzeln einreichen.

„Unternehmen sind bereits überfordert. Gerade mittelständische Unternehmen müssen regelmäßig alle statistischen Informationen bereitstellen“, sagte der FDP-Abgeordnete Volker Redder.

Zu den konkreten Maßnahmen zur Gewährleistung eines echten Mehrwerts gehören ein Rechtsanspruch mit Umsetzungsfristen, verbindliche Vorgaben für einen schnellen Datenaustausch zwischen Behörden und die Bereitstellung verschiedener Identifizierungsverfahren.

Der Grund für die langsame Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung liegt laut Reinhard Brandl, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in den Regierungsstrukturen.

„Die Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag einen strategischen Fehler gemacht. Es verbreitete das Thema Digitalisierung in allen Ministerien. Es gibt einen Digitalminister, der für solche Themen gar nicht zuständig ist. Und im Moment haben wir niemanden in der Regierung, der das Thema vorantreibt“, sagt Brandl.

Ein weiterer Aspekt ist die ausreichende Finanzierung, doch Kritiker sehen die geplanten Kürzungen bei der Verwaltungsdigitalisierung im Bundeshaushalt 2024 als besorgniserregend an.

Ein wesentlicher Einflussfaktor für die Digitalisierung in Deutschland ist das „Digital-Only-Prinzip“, das in etwa fünf Jahren Unternehmen betreffen wird. Dadurch wird sichergestellt, dass unternehmensbezogene Verwaltungsverfahren nur noch online verfügbar sind.

Dennoch verspricht das OZG 2.0 Verbesserungen, insbesondere bei der Stärkung zentraler Basiskomponenten wie dem Bundesnutzerkonto „Nutzerkonto Bund“ und dem Datenschutz-Cockpit.

[Edited by Kjeld Neubert/Luca Bertuzzi/Alice Taylor]

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