Die belgische Regulierungsbehörde überprüft die Klassifizierung von Krypto-Assets und wartet auf die Harmonisierung

Die Financial Services and Markets Authority (FSMA), die belgische Aufsichtsbehörde, bittet um Kommentare zu ihrer Mitteilung zur Klassifizierung von Krypto-Vermögenswerten als Wertpapiere, Anlageinstrumente oder Finanzinstrumente. Die Mitteilung der Agentur richtet sich an Emittenten, Anbieter und Dienstleister und dient als Orientierungshilfe für die bestehende Ordnung, bis eine europäische regulatorische Harmonisierung erreicht ist.

Die Kommunikation ist gemeint um häufig gestellte Fragen zu beantworten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird von einem schrittweisen Diagramm begleitet, das den Lesern hilft, die Klassifizierung eines Vermögenswerts zu bestimmen.

Krypto-Vermögenswerte, die in ein Instrument integriert sind, wie dies im Allgemeinen bei austauschbaren oder fungiblen Vermögenswerten der Fall ist, können als Wertpapiere im Sinne der Prospektverordnung der Europäischen Union (EU) oder als Anlageinstrumente im Sinne des EU-Prospektgesetzes eingestuft werden. In diesen Fällen gelten die Verhaltensregeln der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive).

Wenn ein Vermögenswert keinen Emittenten hat, wie im Fall von Bitcoin (BTC) oder Ether (ETH), wo die Instrumente durch einen Computercode erstellt werden, der kein Rechtsverhältnis begründet, dann gilt grundsätzlich die Prospektverordnung, Prospektgesetz und MiFID-Regeln gelten nicht. Wenn die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) in Kraft tritt, werden Handelsplattformen verpflichtet, Whitepapers für emittentenlose Token herauszugeben.

Verbunden: Belgische Finanzaufsichtsbehörde FSMA zur Regulierung von Krypto-Austauschdiensten

Das Klassifikationsdiagramm ist einfach, wenn auch nicht abschließend. Ein in Instrumente integrierter Vermögenswert, der das Rechteäquivalent eines Anteils an Gewinnen oder Verlusten oder einer Zahlung darstellt, ist ein Wertpapier, wenn er übertragbar ist, und ein Anlageinstrument, wenn er nicht übertragbar ist. Stellt der Vermögenswert das Recht auf Lieferung einer Dienstleistung oder eines Produkts dar, handelt es sich um ein Anlageinstrument, wenn er nach Einzelfallprüfung Anlagecharakter hat.

Die FSMA warnte auch davor, dass ein Vermögenswert unabhängig von der Klassifizierung auch zusätzlichen Gesetzen unterliegen wird, wie z. B. den Regeln für Anbieter von Diensten für virtuelle Vermögenswerte. Kommentare zur Mitteilung und zum Diagramm sind bis zum 31. Juli willkommen.