Die Anwälte von Ghislaine Maxwell wollen eine „Bombenenthüllung“ aus dem neuen Interview mit Scotty David sehen

Die Anwälte von Ghislaine Maxwell haben einen Richter gebeten, ihren Antrag auf ein Fehlverfahren auszusetzen, bis sie eine „Bombenenthüllung“ überprüfen können, die in einem neuen Interview mit dem Geschworenen Scotty David enthalten ist.

In einer neuen Akte am Freitag forderten Maxwells Anwälte Richterin Alison Nathan auf, eine Entscheidung über ihren Antrag auf ein neues Verfahren auszusetzen, bis sie einen bevorstehenden Dokumentarfilm über Paramount Plus sehen können Ghislaine: Komplizin.

Laut einem Trailer enthält die Serie eine „Bombenenthüllung“ von Juror 50 – der öffentlich unter seinem Vornamen Scotty David bekannt ist.

https://www.youtube.com/watch?v=-7SxQHDg9oU

In einem von Paramount veröffentlichten Werbeclip sagt Scotty David: „Einige Geschworene hatten ernsthafte Glaubwürdigkeitsprobleme mit einigen dieser Opfer.

„Nur weil einige Erinnerungen verschwommen sind, heißt das nicht, dass sie nicht die Wahrheit sagen.“

Im Gespräch mit Der Unabhängige Nachdem Maxwell in fünf Fällen des Sexhandels für schuldig befunden worden war, sagte Scotty David, er habe seine eigenen Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch als Kind während der Beratungen der Geschworenen geteilt.

Später stellte sich heraus, dass er in einem vorgerichtlichen Fragebogen Fragen zu seiner Geschichte des sexuellen Missbrauchs falsch beantwortet hatte.

Der Geschworene wurde aufgefordert, bei einer Anhörung am 9. März auszusagen, wo er eine kürzliche Trennung der Beziehung und einen lauten Geschworenenraum für den Fehler verantwortlich machte.

Er sagte, er sei durch die Umfrage „durchgeflogen“ und habe einen „ehrlichen Fehler“ gemacht.

Maxwells Anwälte haben argumentiert, dass das Versäumnis, seine Geschichte offenzulegen, was er später in Medieninterviews besprach, ein Grund dafür war, die Verurteilungen aufzuheben und ein Wiederaufnahmeverfahren anzuordnen.

Richter Nathan befahl ihm, ohne Angst vor Strafverfolgung wegen Meineids auszusagen, nachdem ihm vom Justizministerium Immunität zuerkannt worden war.

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